Das ärgert beim Einkauf:

Goldmännchen-Tee Sailor‘s Dream Schwarztee-Limette-Minze

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Diverse Kräuter und Früchte statt ausschließlich Minze und Limette
getaeuscht

Die Aufmachung der Teeverpackung weckt nach Ansicht der Verbraucherzentrale den Eindruck, dass die Teemischung ausschließlich oder zumindest überwiegend aus Schwarztee, Minze und Limette besteht. Die Teemischung enthält Limette jedoch nur als Aroma und mehr Hibiskusblüten als Krauseminze sowie weitere Zutaten, die der Produktname nicht vermuten lässt. Der Anbieter sollte den Produktnamen der tatsächlichen Zusammensetzung des Tees entsprechend wählen und auf den Aromazusatz hinweisen.

Die Teeschachtel wirbt auf der Vorderseite mit: Sailor's Dream, Schwarztee-Limette-Minze. Leider habe ich angenommen, dass auch nur diese Zutaten drin sind. Zu Hause las ich dann kurz vorm Öffnen der Verpackung (weil ich die Brühtemperatur suchte), dass der wahre Inhalt wie folgt lautet: Hochland-Schwarztee, Fruchtkelche von Hibiskusblüten, Limettenaroma, Krauseminze, Brombeerblätter, geröstete Zichorienwurzel, grüne Mate Blätter, Äpfel, Bodensee-Apfelschalen, Säuerungsmittel: Zitronensäure, Apfelsäure.
Verbraucher aus Leuna vom 25.10.2016

Darum geht’s:

Auf der Schauseite weist der Produktname auf einen Schwarztee mit Limette und Minze, also drei Zutaten hin. Laut Zutatenliste besteht der Tee jedoch aus insgesamt elf verschiedenen Zutaten. Die Bezeichnung auf der Rückseite beschreibt den Tee als aromatisierten Schwarz-, Früchte und Kräutertee.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname „Sailor´s Dream, Schwarztee-Limette-Minze“ legt unserer Ansicht nach keine bunte Mischung aus aromatisiertem Schwarztee, diversen Pflanzenteilen und Früchten nahe. Es ist nachvollziehbar, wenn sich Verbraucher durch die Diskrepanz getäuscht sehen.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Produktnamen dem Inhalt anpassen oder die Zusammensetzung ändern und auf der Schauseite einen Hinweis "mit Aroma" oder "aromatisiert" ergänzen.

Stellungnahme der Goldmännchen-TEE Ost-Indien Tee Compagnie GmbH, Kressbronn

Kurzfassung:

Wir ergänzen die Bezeichnung „Sailor’s Dream“ auf den 2 Schauseiten der Packung mit dem Zusatz „Schwarztee-Limette-Minze“, um unsere Kunden über die Teeart und die wesentlichen geschmacksprägenden Zutaten zu informieren. Wir täuschen unsere Kunden sicherlich nicht, weil auf der Querseite der Packung in der Zutatenliste alle 11 Zutaten korrekt deklariert sind, wie es das Gesetz vorschreibt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de