Das ärgert beim Einkauf:

Funny-frisch Gold Fischli Sesam

Unverändert: Die Abbildung und der Produktname lassen Mohn nicht im Gebäck erwarten.
getaeuscht

Die Sortenangabe und die naturgetreue Abbildung des Gebäcks weisen auf mit Sesam bestreutes Knabbergebäck hin. Auf Mohn in und auf dem Gebäck erhalten Käufer und Käuferinnen auf der Schauseite keinen Hinweis.
Das Unternehmen sollte den tatsächlichen Inhalt abbilden und die Sorte z. B. als „Sesam-Mohn“ bezeichnen.

Gekauft haben wir gold fischli Sesam. Auf der Vorderseite der Packung sind fischlis mit viel Sesam abgebildet und auf der Rückseite der Packung wird das Produkt als "Knabbergebäck mit Sesamsaat" bezeichnet.
Die Wirklichkeit: Es sind eigentlich eher Mohn-fischlis.
Verbraucherin aus Gießen vom 07.10.2021

Auf der Verpackung steht gold fischli sesam und es sind auch nur Sesamfische zu sehen. Ich mache die packung auf und es wurde Mohn verarbeitet. Hinten steht es klein in der Zutatenliste. Aber im ersten Moment denkt man nur an Sesam. Ich mag keinen Mohn und fühle mich verarscht.
Verbraucherin aus Mühltal vom 13.11.2015

Auf der Verpackung sind die Fischlis nur mit Sesam dargestellt. Das Produkt enthält aber Mohn und das Aussehen entspricht im keinem Fall der Abbildung.
Verbraucher aus Balduinstein vom 29.07.2014

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Sortenangabe und die naturgetreue Abbildung des Gebäcks weisen auf mit Sesam bestreutes Knabbergebäck hin. Auf Mohn in und auf dem Gebäck erhalten Käufer und Käuferinnen auf der Schauseite keinen Hinweis. 

Darum geht’s:

Die Schauseite der Tüte zeigt kleine Fische aus gebackenem Teig, die mit Sesam bestreut sind. Der Produktname lautet „gold fischli Sesam“. Die Zutatenliste nennt neben den Teigzutaten sieben Prozent Sesam und direkt dahinter Mohn. Auf dem Gebäck in der Verpackung sind Sesam und Mohn sichtbar.
2014 war der Sesamanteil mit acht Prozent angegeben.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit weicht das abgebildete Gebäck deutlich von dem enthaltenen Gebäck mit Sesam und Mohn ab. Die Abbildung entspricht nicht dem tatsächlichen Inhalt.

Fazit:

Die Abbildung sollte eine realistische Abbildung wählen und den Produktnamen anpassen.

Stellungnahme der Funny-frisch Snack und Gebäck GmbH, Köln

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 18.10.2021 liegt bisher keine Stellungnahme vor.

Zu diesem Sachverhalt hatte Lebensmittelklarheit das Unternehmen bereits in 2014 angeschrieben.