Das ärgert beim Einkauf:

Fürstenkrone Kartoffelsalat mit Sahne, Ei & Gurke

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Unerwartet wenig: 20 g Ei und 15 g Gurke in 500 g Kartoffelsalat mit Ei und Gurke
getaeuscht

Das Produkt heißt "Kartoffelsalat mit Sahne, Ei & Gurke". Auch die Verpackung lässt darauf schließen, dass diese Zutaten drin sind. Leider habe ich in dieser Packung jedoch kein einziges Stück Ei oder Gurke gesehen oder geschmeckt – was ja auch bei der Zutatenliste (4 % gekochte Hühnereier und 3 % Gurken) kein Wunder ist, denn weniger geht ja wohl kaum noch! Leider habe ich die Zutatenliste erst zuhause ausführlich studiert, so fühlte ich mich dann vom Hersteller doch ziemlich veräppelt.
Frau B. aus Zeven vom 29.06.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Ein Kartoffelsalat, der weitere Lebensmittel als Teil des Namens nennt und als Bild zeigt, sollte diese Lebensmittel auch in wesentlicher Menge enthalten, zumindest so viel, dass sie geschmacklich wahrnehmbar sind. Wenn tatsächlich nur zwanzig Gramm Ei und 15 Gramm Gurke im Salat stecken und er diese nicht wahrnehmen kann, fühlt sich der Verbraucher zu Recht getäuscht.
Um falschen Erwartungen über den Inhalt vorzubeugen, sollten die Mengen weiterer Zutaten, die eine Sorte näher beschreiben, bereits auf der Schauseite stehen.

Darum geht’s:

Auf dem Deckel der Verpackung wird der Produktname „Kartoffelsalat“ durch den Hinweis „mit Sahne, Ei & Gurke ergänzt und entspricht damit der Verkehrsbezeichnung. Die Abbildung zeigt einen Löffel Salat aus Kartoffelscheiben, Gurken- und Zwiebelstücken sowie einem Achtel Ei, bedeckt mit ein paar Klecksen weißer Sauce.

Nur beim Blick auf die Zutatenliste ist zu erkennen, dass Eier 4 % und Gurken 3 % des Inhalts stellen. Neben Kartoffeln (66 %) sind zu 21 % andere Zutaten, z.B. Salatmayonnaise und Zucker enthalten. Das Produkt enthält mehr Zucker als Eier oder Gurken.
Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum kaum lesbar ist, da es in schwarzer Schrift auf dem dunkelblauen Deckelrand steht.

Das ist geregelt:

Gemäß § 11 LFGB ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt beispielsweise dann vor, wenn bei einem Lebensmittel zur Täuschung geeignete Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen verwendet werden.

Gemäß den allgemeinen Beurteilungsmerkmalen in den Leitsätzen für Feinkostsalate sollen Zutaten, auf die in der Verkehrsbezeichnung besonders hingewiesen wird in einer charaktergebenden Menge enthalten sein

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher können aufgrund des Produktnamens und der Abbildungen auf der Verpackung eine größere als die vorhandene Menge an Ei und Gurke erwarten. 4 % Ei und 3 % Gurke entsprechen 20 g und 15 g bezogen auf die 500 g Kartoffelsalat. Ein Ei wiegt durchschnittlich 55 g und eine mittelgroße Gewürzgurke etwa 50 g. Wenn nur zwei Fünftel Ei und ein Drittel Gewürzgurke in einem Pfund Kartoffelsalat sind, ist das aus Sicht der Verbraucherzentrale eine sehr kleine Menge und rechtfertigt nicht die vorhandene Aufmachung des Produkts.

Fazit:

Die geringen Mengen an Ei und Gurke sollten auf der Schauseite bereits genannt sein oder der Anbieter sollte Name und Abbildung der Zusammensetzung des Salates anpassen.
Alle Pflichtangaben sollten gut lesbar und auffindbar sein.

Stellungnahme der Netto Marken-Discount AG & Co. KG, Maxhütte-Haidhof

Kurzfassung:

Es gibt regional unterschiedliche Kartoffelsalatrezepturen. Um den Verbrauchern die Geschmacksrichtung aufzuzeigen, sind die relevanten Zutaten auf dem Foto dargestellt, als Serviervorschlag kenntlich gemacht und in der Zutatenliste die Anteile angegeben. Somit entspricht die Deklaration den gesetzlichen Vorgaben.
Die Zeichen des Mindesthaltbarkeitsdatums werden ab sofort fett und größer gedruckt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de