So haben Hersteller reagiert:

Freeway IsoSport Grapefruit

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Außer Grapefruit enthält das Getränk auch Orange und Zitrone – alle enthaltenen Früchte sind nun abgebildet
Geändert

Das Etikett der Schauseite nennt und zeigt die „Grapefruit“. Laut der Bezeichnung enthält das Produkt einen Fruchtgehalt von 6 Prozent bestehend aus 2 Prozent Grapefruit sowie 2,5 Prozent Orange und 1,5 Prozent Zitrone. Die Aufmachung sollte den enthaltenen Früchten angepasst werden.

Auf der Verpackung ist eine Grapefruit abgebildet und auch als Wort beschrieben. Der umseitig angegebene Fruchtgehalt beträgt angeblich 6 %. Der wiederum gibt einen Grapefruitanteil von nur 2 % an. Orange mit 2,5 %, Zitrone 1,5 %. Optik und Inhalt stimmen also nicht überein. Ich fühle mich getäuscht.
Verbraucherin aus Bremen vom 06.02.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Darum geht’s:

Die Schauseite des Getränks „IsoSport Grapefruit“ zeigt eine halbierte Grapefruit. Die gelbe Farbe des Getränks und auf dem Etikett bestätigten optisch den Eindruck, dass es sich um ein Erfrischungsgetränk mit Grapefruit handelt. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet: „Isotonisches Citrus-Erfrischungsgetränk mit Zucker und Süßungsmitteln. Fruchtgehalt 6 % (2,5 % Orange, 2 % Grapefruit, 1,5 % Zitrone).“

Die Zutatenliste enthält unter anderem Konzentrate aus Orangen-, Grapefruit- und Zitronensaft und nennt zudem natürliches Citrus-Aroma mit anderen natürlichen Aromen.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie die Zusammensetzung.

In den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke des Deutschen Lebensmittelbuchs steht: Werden Zutaten bildlich dargestellt, steht dies nicht im Widerspruch zur Zusammensetzung oder zur sensorischen Beschaffenheit des Erzeugnisses.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Das Erfrischungsgetränk mit der Sortenbezeichnung Grapefruit auf der Schauseite der Flasche spiegelt unserer Ansicht nach die Zusammensetzung des Getränkes nicht realistisch wider. Bei einem Fruchtanteil von 6 Prozent können sich Verbraucher getäuscht sehen, wenn aus der Sorte Grapefruit auf der Rückseite insgesamt „Citrus“ wird mit einem Anteil von 2 Prozent Grapefruit sowie 4 Prozent Orange und Zitrone.

Fazit:

Der Anbieter sollte das Produkt bereits auf der Schauseite dem Zutatenverzeichnis entsprechend bezeichnen und Früchte entsprechend der Zusammensetzung des Getränks abbilden.

Stellungnahme der Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke GmbH & Co. KG, Weißenfels

Kurzfassung:

Unser verändertes Produkt „Freeway IsoSport Grapefruit“ wird voraussichtlich Anfang August für Deutschland mit dem Namen „Freeway IsoSport Grapefruit-Citrus“ inklusive des neuen Aromas produziert.

Ergebnis

Seit August 2016 bietet der Hersteller das Erfrischungsgetränk unter dem Namen „Iso Sport Grapefruit-Citrus“ an und weist durch die Abbildung auf alle enthaltenen Fruchtsorten hin.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de