So haben Hersteller reagiert:

Farmer`s Snack Nusskern-Mischung

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Allergikerhinweis nun eindeutig: „Wir garantieren, dass das Produkt frei von Haselnusskernen ist“
Geändert

Die Werbung mit „Haselnussfrei“ ist widersprüchlich und kann Verbraucher irreführen, wenn gleichzeitig an anderer Stelle der Verpackung ein Allergiker-Hinweis mit möglichen Spuren von Schalenfrüchten steht.

Guten Tag, das Produkt „Studentenfutter Pina Colada“ wird mit "Haselnussfrei" beworben, jedoch werden als Allergene "Andere Schalenfrüchte" angegeben. Das passt für mich nicht zusammen, zudem die Firma (mit einer einzigen Produktionsstätte!) auch parallel Produkte mit Haselnüssen anbietet. Ist das Produkt wirklich "haselnussfrei"? Das wäre für mich als Allergikerin wichtig!
Verbraucherin aus Hamburg vom 23.12.2016

Es werden auf der Internetseite auch einige andere Produkte als "haselnussfrei" beworben. Dass im Produktportfolio auch Haselnüsse und Haselnussmischungen auftauchen, finde ich als Allergikerin bedenklich.
Verbraucherin aus Hamburg vom 05.10.2016

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite der Verpackung der „Farmer`s Snack Nusskern-Mischung“ steht der Hinweis „Haselnussfrei“. Der rückseitige Allergikerhinweis informiert darüber, dass in der Produktion „auch andere Schalenfrüchte und Erdnusskerne“ verarbeitet werden. Demnach könnten dort auch Haselnüsse verarbeitet werden.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Entsprechend der LMIV müssen die vierzehn wichtigsten Allergene im Zutatenverzeichnis genannt werden. Ganz wichtig ist dabei jedoch, zwischen Zutaten und unbeabsichtigten Spuren zu unterscheiden: Als Zutat sind diese Allergene bei Lebensmitteln kennzeichnungspflichtig, unbeabsichtigte Spuren dagegen nicht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufschrift „Haselnussfrei“ soll dem Verbraucher deutlich machen, dass die Nussmischung keine Haselnüsse enthält. Warnt der Anbieter dagegen Allergiker auf der Rückseite, dass in der Produktion auch andere Schalenfrüchte und Erdnusskerne verarbeitet werden, können sich Verbraucher durch diese beiden widersprüchlichen Hinweise getäuscht sehen.
Vergleichbar beurteilt es auch der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) in seiner Stellungnahme auf der 68. Arbeitstagung 2011. Danach sind Angaben, die die Abwesenheit eines Allergens suggerieren in Kombination mit Warnhinweisen, die eine mögliche Kontamination mit diesen Allergenen andeuten, als irreführend zu beurteilen.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die widersprüchliche Werbung verzichten oder klarer herausstellen, dass Haselnüsse weder als Zutat noch in Spuren im Produkt enthalten sind.

Stellungnahme der Farmer’s Snack GmbH, Seevetal

Der Verbraucher ist verunsichert, dass auf der Front der Packung der Hinweis „Haselnussfrei“ ausgelobt wird, auf der Packungsrückseite jedoch ein Hinweis platziert ist, dass die Mischung Schalenfrüchte in Spuren enthalten kann. Auf der Packung werden wir aufgrund der Rückmeldung ab sofort zusätzlich den Hinweis platzieren, dass Spurten von Schalenfrüchten, jedoch keine Haselnusskerne, in der Packung enthalten sein können. Die Anpassung auf unserer Packung haben wir beigefügt. Die angepasste Deklaration wird bereits bei der nächsten Produktion realisiert werden. Wir bedanken uns für den Hinweis.

Ergebnis

Der Anbieter hat den Allergikerhinweis konkretisiert und „garantiert, dass das Produkt frei von Haselnusskernen ist“. Zukünftig sollen alle Produkte mit der Werbung „Haselnussfrei“ rückseitig den neuen Hinweis tragen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de