Das ärgert beim Einkauf:

Fanta Exotischer Erdbeergeschmack

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Das Getränk enthält keinen Erdbeersaft, sondern nur Aroma.
getaeuscht

Abgebildete und benannte Früchte sollten als Saft und nicht nur als Aroma im Erfrischungsgetränk „Fanta Erdbeergeschmack“ vorkommen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten Erfrischungsgetränke nur dann mit Fruchtabbildungen werben, wenn Bestandteile der gezeigten Früchte enthalten sind. Der Anbieter sollte deshalb bereits auf der Schauseite deutlich machen, dass es sich um ein aromatisiertes Erfrischungsgetränk handelt.

[…] Zudem bin ich verärgert, dass die Firma Coca Cola in einem Antwortschreiben von einem "Missverständnis" seitens des Käufers spricht - wie soll ein durchschnittlicher Käufer bei der Aufmachung verstehen, dass Erdbeere nicht gleich Erdbeere ist, wenn die Verpackung ausschließlich eine Erdbeere zeigt und das Getränk rot ist.
Verbraucher aus Bonn vom 24.07.2019

Die Geschmacksrichtung dieser Limonade wird mit "exotischer Erdbeergeschmack" betitelt. Auf der Rückseite heißt es dann schon "Erfrischungsgetränk mit Erdbeer- und Kiwigeschmack". In der Zutatenliste ist dann von "Erdbeer" gar keine Rede mehr, nur noch von "natürlichem Kiwiaroma mit anderen natürlichen Aromen".
Verbraucherin aus Willich vom 04.02.2016

Die ganze Flasche ist rot und es ist eine riesige Erdbeere abgebildet. Zudem der Text: exotischer Erdbeergeschmack. Man würde also aufgrund der Verpackung darauf schließen, dass in dem Produkt in irgendeiner Form Erdbeer enthalten ist, zumindest in kleiner Menge. Die Zutatenliste enthält in Sachen Obst aber nur Zitronensaft aus Zitronensaftkonzentrat (3 %) und winzige Mengen an natürlichem Kiwiaroma und anderen Aromen.
Verbraucherin aus Eitensheim vom 29.11.2014

Auf dem Etikett: Fanta "Exotischer Erdbeergeschmack" Auf dem Flaschenetikett ist auch am unteren Rand deutlich eine Erdbeere abgebildet. Laut Zutatenliste ist von Erdbeeren nicht die Rede, geschweige denn irgend ein natürliches Erdbeeraroma. Meiner Meinung nach eine Täuschung am Verbraucher, denn der erwartet zumindest eine Erdbeerzutat, da diese auch laut Etikett beworben wird.
Verbraucher aus Hemer vom 18.03.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Flasche ist Erdbeere als Frucht abgebildet. Die rote Farbe des Getränks und der Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe“ verstärken den Eindruck, dass Bestandteile von Erdbeere im Erfrischungsgetränk vorkommen. Zusätzlich ist die für Fanta typische Orange abgebildet. Der Geschmacksrichtung lautet „exotischer Erdbeergeschmack“.

Tatsächlich ist Erdbeere nicht als Fruchtsaft enthalten. Auch sonst findet man Erdbeere nicht in der Zutatenliste. Es ist zu vermuten, dass sich hinter „mit anderen natürlichen Aromen“ ein nach Erdbeere schmeckendes Aroma verbirgt. Stattdessen sind drei Prozent Zitronensaft aus Konzentrat enthalten und natürliches Kiwiaroma. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet: "Erfrischungsgetränk mit Erdbeer- und Kiwigeschmack".

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie die Zusammensetzung.

In den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke des Deutschen Lebensmittelbuchs steht: Werden Zutaten bildlich dargestellt, steht dies nicht im Widerspruch zur Zusammensetzung oder zur sensorischen Beschaffenheit des Erzeugnisses.

Werden zur Beschreibung der Geschmacksrichtung bildliche Darstellungen verwendet, aber ausschließlich Aromen eingesetzt, dann wird dies in Verbindung mit der Abbildung durch eine deutlich erkennbare Angabe wie „mit…-Geschmack” oder „mit…-Aroma” kenntlich gemacht. Bei einem Fruchtgehalt bis zu 3 Prozent und gleichzeitiger Verwendung von Aromen wird der Fruchtanteil deutlich erkennbar in Verbindung mit der Abbildung im Hauptsichtfeld angegeben, oder es erfolgt an entsprechender Stelle eine deutlich erkennbare Angabe wie „mit…-Geschmack” oder „mit…-Aroma”.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die im Produktnamen genannten Früchte spiegeln zusammen mit der roten Farbe des Getränkes unserer Ansicht nach die Zusammensetzung nicht realistisch wider. Erdbeere ist im Getränk nicht enthalten, sondern Zitronensaft. Der Anbieter verzichtet zwar auf künstliche Farbstoffe, aber auch auf Bestandteile der Erdbeere, denn die rote Farbe stammt von anderen Pflanzenextrakten. Zusätzlich ist unerwarteter Weise natürliches Kiwiaroma vorhanden.

Fazit:

Die Aufmachung der Schauseite passt nicht zur Zusammensetzung des Getränkes. Das Getränk sollte bereits im Blickfang den gut lesbaren Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ tragen.

Stellungnahme der Coca-Cola GmbH, Berlin

Kurzfassung:

Bei Fanta Exotischer Erdbeergeschmack handelt es sich um ein klassisches Erfrischungsgetränk mit Erdbeer- und Kiwigeschmack. Da der Erdbeergeschmack im Vordergrund steht, halten wir die Geschmacksangabe für richtig. Die Angabe des Aromas im Zutatenkatalog entspricht den gesetzlichen Vorgaben der Aromenverordnung.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de