Das ärgert beim Einkauf:

Exquisa Quarkgenuss Erdbeere, 0,2 % Fett

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Erdbeeren prominent beworben, aber die Menge im Produkt wird nicht verraten
getaeuscht

Zu der  in Wort und Bild hervorgehobenen Zutat Erdbeeren steht weder in der Bezeichnung noch in der Zutatenliste eine Mengenangabe. Das erfüllt unserer Ansicht nach nicht die rechtlichen Vorgaben.
In der Bezeichnung genannte und auch abgebildete Zutaten sollten sowohl mengenmäßig eindeutig und korrekt beziffert sein als auch eine wahrnehmbare Menge im Produkt ausmachen. Nur so sind falsche Erwartungen beim Kunden von vornherein auszuschließen.

Ich würde gerne wissen, wie viele Erdbeeren im Produkt sind? In der Zutatenliste steht zwar 22 % Fruchtzubereitung, aber daran kann ich den Anteil an reiner Frucht nicht erkennen. Bei vielen anderen Quark- und Joghurtprodukten wird der Anteil der Früchte angegeben und der Hersteller Karwendel macht es auf anderen Produkten auch. Warum nicht hier?
Verbraucher aus Türkheim vom 08.12.2014

Darum geht’s:

Auf dem Deckel und Becher der Frischkäsezubereitung sind mehrere Erdbeeren abgebildet und die Sortenbezeichnung lautet „Erdbeere“. Die Zutatenliste führt 22 % Fruchtzubereitung auf, die neben weiteren Zutaten wie Zucker, Aroma und färbenden Frucht- und Pflanzenkonzentraten an erster Stelle Erdbeeren enthält.
Die Menge an Erdbeeren in der Quarkspeise erfährt der Kunde nicht.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Artikel 22, schreibt die Angabe der Menge von Zutaten vor, wenn eine Zutat in der Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben ist oder von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen ist.
Zudem gilt nach der VO grundsätzlich, dass die Kennzeichnung unter anderem hinsichtlich der Zusammensetzung nicht irreführen darf.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei einer Quarkspeise der Sorte Erdbeere, die Erdbeeren prominent als Zutat bewirbt, stellen Erdbeeren eine wesentliche Zutat dar. Ausschließlich die Menge der Fruchtzubereitung offenzulegen, reicht unserer Ansicht nach nicht aus. Die Fruchtzubereitung enthält neben Erdbeeren sieben weitere Zutaten, so dass weder die Menge der Erdbeeren in der Fruchtzubereitung noch im Gesamtprodukt zu berechnen ist. Zudem ruft die Zugabe von Aroma und drei dunkelrot färbenden Konzentraten den Eindruck einer großen Erdbeermenge hervor. Bei einer nicht repräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de zur Frage „Was interessiert Sie beim Kauf von Fruchtjoghurt?“ in 2012 entschieden sich von insgesamt  5058 TeilnehmerInnen für folgende Angaben:

  • 56,6 % wollten die Fruchtmenge im Joghurt wissen;
  • 33,3 % interessierten sich für beide Angaben: Fruchtmenge und Menge der Fruchtzubereitung;
  • 7,5 % fanden diese Angaben nicht wichtig beim Einkauf;
  • 2,6 % richteten sich am liebsten nach der Fruchtzubereitung.

Für etwa 90 % der TeilnehmerInnen war somit die Mengenangabe der Fruchtzubereitung nicht ausreichend.

Diese Auffassung unterstützte auch der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger im Juni 2011 (Stellungnahme Nr.: 2011/13). In seiner Stellungnahme zur Mengenkennzeichnung bei Joghurt mit Fruchtzubereitung unterschied er zwei Fälle. Bei Milchprodukten „mit Fruchtzubereitung“ sei die Mengenangabe der Fruchtzubereitungen grundsätzlich ausreichend. Würden die Früchte aber gleichzeitig abgebildet, so sei der Fruchtanteil ebenfalls anzugeben.

Fazit:

Entweder sollte der Anbieter die Menge an Erdbeeren im Gesamtprodukt korrekt und klar verständlich angeben oder auf die Abbildung der Erdbeeren verzichten. Auf die Aromatisierung sollte die Angabe „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ bereits auf der Schauseite hinweisen.

Stellungnahme der KARWENDEL-Werke Huber GmbH & Co. KG, Buchloe

Kurzfassung:

Wir bedauern es, dass sich ein Verbraucher durch die Aufmachung unseres Produktes getäuscht fühlt, sehen den Vorwurf jedoch nicht als gerechtfertigt. Primärer Auslösetatbestand für die mengenmäßige Angabe von Zutaten (QUID) ist immer die Verkehrsbezeichnung (Art. 22 Nr. 1a LMIV). Diese heißt in diesem Fall „Frischkäsezubereitung mit Fruchtzubereitung“ – mithin muss in diesem Fall die Fruchtzubereitung angegeben werden. Die bloße Abbildung der Erdbeeren stellt im Rahmen unseres umfangreichen Sortimentes an Fruchtquark eine schnelle Information des Verbrauchers bzgl. der Sorte dar und löst nicht QUID aus.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de