So haben Hersteller reagiert:

enerBio Doppelkeks mit Zartbittercreme, ehemals enerBio Doppelkeks mit Quinoa und Zartbittercreme

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Quinoa aus dem Produktnamen entfernt
Geändert

Das auf der Schauseite benannte Pseudogetreide macht einen so kleinen Teil der Menge aus, dass der Hinweis im Produktnamen unserer Ansicht nach Verbraucher über die Zusammensetzung des Inhalts in die Irre führen kann. Der Weizenanteil an der Mehlmenge ist um Vielfaches höher.
Daher sollte der Produktname nicht auf die Zutat Quinoa hinweisen oder der tatsächliche Anteil der Zutat Quinoa auf der Schauseite klar benannt sein.

Die Produktbezeichnung „Doppelkeks mit Quinoa und Zartbittercreme“ weist auf eine Gleichwertigkeit beider Inhaltsstoffe hin, wobei der Anteil Quinoa nur 0,75 % beträgt. Daher habe ich nicht damit gerechnet, dass die Kekse hauptsächlich aus Weizen bestehen. Ich wurde also über den eigentlichen Anteil an Weizen hinweggetäuscht, der nicht angegeben wurde.
Verbraucher aus Templin vom 03.02.2014

Darum geht’s:

Die Kekse weisen im Namen auf die Verwendung der Zutaten Quinoa und Zartbitter“schokolade“ hin. Tatsächlich besteht das vorliegende Produkt hauptsächlich aus Weizenmehl, Rohrohrzucker, Palmfett und Kakao. Quinoa ist mit 0,75 % aufgeführt.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind in der Werbung und Aufmachung eines Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher werden aufgrund der Bezeichnung der Kekse nicht selten ein Produkt erwarten, das eine wesentlich größere Menge der Zutat Quinoa enthält. Tatsächlich sind jedoch nur 0,75 % Quinoa enthalten

Fazit:

Entweder sollte der Anbieter die verwendete Quinoamenge bereits auf der Schauseite ausweisen oder nicht mit dieser Zutat werben.

Stellungnahme der Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel

Kurzfassung
Quinoa ist im Produkt enthalten, um den Keks knusprig zu machen. Der geringe prozentuale Anteil ergibt sich aus dem größeren Volumen und der fehlenden Backeigenschaft im Vergleich zum Weizenmehl. Um zukünftig Missverständnissen auf Seiten des Kunden vorzubeugen, ist bereits bis Ende 2014 eine Umstellung der Produktverpackung geplant und Quinoa wird aus dem Produktnamen entfernt.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks 2016 haben wir eine Änderung des Produktes festgestellt. Der Anbieter hat die geplante Umstellung der Produktverpackung inzwischen umgesetzt und „Quinoa“ aus dem Produktnamen entfernt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de