So haben Hersteller reagiert:

Echte Pulsnitzer Gefüllte Spitzen Lebkuchen mit Schokolade und einer Cremefüllung mit Eierlikörgeschmack, ehemals mit cremiger Eierlikör-Füllung

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Bezeichnung weist jetzt auf Geschmack durch Aroma hin
Geändert

Der Hersteller preist „Lebkuchen mit … Eierlikör-Füllung“ an, die keinen Eierlikör enthalten. Die Aufmachung der Schauseite sollte eindeutig darstellen, dass die Füllung keinen Eierlikör enthält. Der Hinweis „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ sollte deutlich machen, woher der Geschmack der Füllung stammt.

Auf der Vorderseite wird mit einer cremigen Eierlikör-Füllung geworben. Auf der Rückseite ist ein Glas Eierlikör abgebildet. Auf der rückseitigen Zutatenliste ist aber kein Eierlikör aufgeführt. Dort steht als Zutat nur eine Füllcreme mit Eierlikörgeschmack.
Verbraucher aus Hainewalde vom 13.12.2015

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Darum geht’s:

Der Produktname „Echte Pulsnitzer Gefüllte Spitzen Lebkuchen mit Schokolade und cremiger Eierlikör-Füllung“ und die gleichlautende Bezeichnung weisen auf Eierlikör als Zutat der Füllung hin. Das wird durch die Abbildung der angeschnittenen Lebkuchen mit gelber Füllung, die braun-gelbe Farbgebung der Packung und ein gefülltes Glas mit gelber Flüssigkeit unterstützt. Tatsächlich nennt die Zutatenliste weder Eierlikör, Likör noch Alkohol.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind in der Werbung und in der Aufmachung eines Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Durch die Gestaltung der Vorderseite, die auf eine Eierlikör-Füllung hinweist, erwarten Verbraucher auch diesen als Füllungszutat. Sie können sich getäuscht sehen, wenn Eierlikör in der Zutatenliste nicht auftaucht, dafür aber ein nicht näher definiertes Aroma.

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Vorderseite deutlich machen, dass die Lebkuchen keinen Eierlikör enthalten. Auf die Aromatisierung sollte der Hinweis „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ hinweisen.

Stellungnahme der Pulsnitzer Lebkuchenfabrik GmbH, Pulsnitz

Kurzfassung, gekürzt von der Verbraucherzentrale:

Die Produktbezeichnung basiert auf den geschmacklichen Eigenschaften des Produktes und charakterisiert die vorrangige Beschreibung des Artikels. Der Konsument kann daraus sofort einen Gesamteindruck der Ware gewinnen. Die exakte Zusammensetzung der Lebkuchen-Füllung ist den Angaben in der Zutatenliste zu entnehmen. Um weitere Verwechslungen auszuschließen wird das Produkt ab der nächsten Druckauflage die Bezeichnung „Gefüllte Spitzen – Lebkuchen mit Schokolade und einer Cremefüllung mit Eierlikörgeschmack“ tragen. Auf die Abbildung des Glases wird verzichtet.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Bezeichnung „Gefüllte Spitzen Lebkuchen mit Schokolade und cremiger Eierlikör-Füllung“ in „Gefüllte Spitzen Lebkuchen mit Schokolade und einer Cremefüllung mit Eierlikör-Geschmack“ geändert und die Abbildung des gefüllten Glases auf der Rückseite entfernt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de