So haben Hersteller reagiert:

Dörrwerk Fruchtpapier Apfel Ananas

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Schriftbild des Produktnamens angepasst und Ananasanteil erhöht, jedoch weiterhin nur Ananas großflächig abgebildet.
Geändert

Verpackung: Große Ananas abgebildet und in großer Schrift Ananas genannt. Zuhause Produkt probiert und festgestellt, dass das Produkt nach Apfel schmeckt. Dann mit Brille durchgelesen und festgestellt, dass das Produkt zu 65 % aus Apfel besteht und vorne auch klein geschrieben Apfel drauf steht. Habe für 40 g 2,99 € bezahlt und fühle mich voll "veräppelt".
Verbraucherin aus Bremen vom 26.06.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Zusammenfassung:

Die Abbildung einer Ananas auf der Schauseite der Verpackung und die Beschriftung in sehr großen Buchstaben „Fruchtpapier Ananas“ weisen auf diese Frucht als Hauptzutat hin. Die zusätzliche Beschriftung „Apfel“ können Verbraucher leicht übersehen, denn sie ist im Gegensatz dazu sehr klein. Tatsächlich steckt mit 65 Prozent mehr Apfel als Ananas in der Tüte. Der Anbieter sollte deutlicher in Wort und Bild auf die tatsächliche Zusammensetzung des Produkts hinweisen.

Darum geht’s:

Über die gesamte Vorderseite der Verpackung bildet der Anbieter die naturgetreue Zeichnung einer Ananas ab. Zusätzlich steht hier der Produktname „Frucht Papier Ananas“ in großer und fetter Schrift und in sehr viel kleinerer und dünner Schrift der Zusatz „Apfel“. Aus der Zutatenliste auf der Rückseite der Verpackung erfährt der Verbraucher, dass das Produkt 65 Prozent Apfel und lediglich 35 Prozent Ananas enthält.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Abbildung der Ananas auf der Vorderseite und die optische Gestaltung des Produktnamens können nach unserer Auffassung beim Verbraucher leicht zur Annahme führen, dass im Produkt ausschließlich oder überwiegend Ananas verarbeitet wurde. Die Aufmachung der Vorderseite der Tüte kann daher Verbraucher unserer Ansicht nach täuschen, wenn die beworbene Zutat Ananas nur zu 35 Prozent in der Tüte steckt und die Hauptzutat stattdessen Apfel ist.

Fazit:

Der Anbieter sollte Aufmachung der Schauseite der Verpackung so gestalten, dass beim Käufer kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht.

Stellungnahme der Dörrwerk GmbH, Berlin

Kurzfassung:

Bei der Gestaltung unserer Verpackung haben wir uns an der geschmacklich dominierenden Frucht orientiert, da der Apfel lediglich ein neutrales Grundgerüst bildet. Dennoch nehmen wir die Rückmeldung unserer Kunden sehr ernst und haben bereits vor Zuschrift dieser Meldung unsere Rezeptur verändert (45 % Ananas) sowie das Wort Apfel in derselben Schriftgröße und Zeile wie das Wort Ananas geschrieben.

Ergebnis

Der Hersteller hat das Schriftbild des Produktnamens geändert, so dass beide Zutaten in der gleichen Schriftgröße auf der Schauseite stehen. Zusätzlich hat der Hersteller den Ananasanteil von 35 Prozent auf 45 Prozent erhöht und den Apfelanteil von 65 Prozent auf 55 Prozent verringert.
Da der Hersteller keine Apfel-Abbildung auf der Schauseite ergänzt hat, fällt weiterhin die prominente Fruchtabbildung der Ananas ins Auge.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de