Das ärgert beim Einkauf:

Dittmann Tzar Caviar

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Kein Fischrogen sondern Mischung aus Wasser, Fischeiweiß, Olivenöl und Zusatzstoffen
getaeuscht

Der Produktname und die Abbildung  auf der Schauseite weisen unmissverständlich auf Kaviar hin. Die ausschließlich englischsprachige Ergänzung „Caviar Substitute“ ist leicht zu übersehen und auch nicht für jeden verständlich.
Der Anbieter sollte auf der Schauseite angeben, dass ein Kaviar-Imitat in der Packung steckt und woraus dieser besteht. Der Hinweis sollte in Deutsch sowie in ähnlich großer Schrift und direktem Zusammenhang zum Produktnamen erfolgen.

Das Produkt heißt "Tzar-Kaviar". Die Aufmachung und Beschriftung ist inklusive kyrillischer Buchstaben wie ein echter russischer Kaviar, 50 g für 5,49 Euro.  Vorne steht nur, kaum erkennbar, in kleinster Schrift englisch "Kaviar substitute". Erst auf der Rückseite steht auf Deutsch sinngemäß: Ersatz aus Makrelenmuskelfleischeiweiß, sprich: Surimi, zu Kugeln geformt und eingefärbt mit Tintenfischfarbe.
Herr K. aus Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2013

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:
Das Produkt ist analog zu echtem Kaviar verpackt. Die Bezeichnung des Produktes, die kyrrillische Schrift, die Verwendung von Gold als Farbe für Untergrund und Schrift, der Hinweis „Original Russische Spezialität“ und die Abbildung von schwarzem Kaviar weisen allesamt auf Fischrogen hin. Die Angabe „Caviar Substitute“ steht in sehr kleiner Schriftgröße unter dem Bild. Auf einer Kartonseite befindet sich unter dem Produktnamen der Hinweis „Kaviar-Ersatz aus frischen Meeresfischen“. Auf dem Boden der Verpackung sind dann die Verkehrsbezeichnung „Caviarersatz mit Makrelenmuskelfleischeiweiß, mit 10 % Olivenöl verfeinert – geformt“  und als Zutaten – Wasser, 20 % Makrele, 10 % Olivenöl, Salz sowie Verdickungsmittel, Farbstoff  und Säuerungsmittel genannt.

Das ist geregelt:
Die Leitsätze für Fisch definieren lediglich Erzeugnisse aus Fischrogen als Kaviar – Kaviar, Presskaviar, Lachskaviar, Forellenkaviar und Deutschen Kaviar. Ein Ersatzprodukt ohne Fischrogen ist hier nicht vorgesehen.
Gemäß § 11 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt beispielsweise dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Angaben über Eigenschaften, insbesondere über Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung des Produkts verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Wie bei jedem Lebensmittel sollte der tatsächliche Inhalt mit dem angepriesenen übereinstimmen. Die Aufmachung der Schauseite verspricht dem Verbraucher Kaviar Der englischsprachige Hinweis auf ein Substitut ist kaum wahrnehmbar und nicht für alle Verbraucher verständlich. Traditionell ist Kaviar als Fischrogen vom Stör als Spezialität aus Russland in Deutschland bekannt. Die auf einer Kartonseite ergänzende Erklärung zum Produktnamen „Kaviar-Ersatz aus frischen Meeresfischen“ weist zwar darauf hin, dass es sich um einen Ersatz handelt. Verbraucher können darunter aber auch Fischrogen von anderen Fischen als dem Stör verstehen.
Aufgrund der weltweit gestiegenen Nachfrage ist der Stör vom Aussterben bedroht und der Preis für „Echten Kaviar“ sehr hoch. Seit vielen Jahren haben sich daher in Deutschland Produkte aus dem Rogen anderer Fischarten, beispielsweise Seehase, Lachs, Forelle, etabliert. Verbraucher erwarten daher bei einem Produkt namens Kaviar unserer Meinung nach Fischrogen und kein im Labor geschaffenes Kunstprodukt wie das Vorliegende.

Fazit:
Der Anbieter muss die Bezeichnung korrigieren oder ergänzen. Potenzielle Käufer müssen auf den ersten Blick erfahren, dass tatsächlich ein Kaviar-Imitat aus Wasser, Fischeiweiß und Öl und kein Fischrogen in der Packung steckt.

Stellungnahme der Reichold Feinkost GmbH, Taunusstein

Kurzfassung:
Der Tzar Caviar ist in Russland ein Produkt das bei Verbrauchern sehr bekannt ist und von einer breiten Bevölkerungsschicht viel gekauft wird. Echter Caviar ist ca. 3000 % teurer. Der Tzar Caviar hat einen Endverkaufspreis von deutlich unter 10 Euro pro 50 g. Dem durchschnittlichen Verbraucher ist bei einem Verkaufspreis von unter 10 Euro klar, dass es sich nicht um echten Stör Caviar handeln kann.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de