Das ärgert beim Einkauf:

Cucina Tiramisù

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Erwartung enttäuscht: Tiramisù „Original aus Italien“ enthält nur 5 % Mascarpone
getaeuscht

Grundsätzlich ist Mascarpone ein wesentlicher Bestandteil eines Tiramisùs. Verbraucher können deshalb erwarten, dass Mascarpone in einem Tiramisù mit dem Hinweis „Original aus Italien“ einen wesentlichen Anteil hat. Stattdessen besteht die „Creme aus Mascarpone“ hauptsächlich aus anderen Zutaten. Die Bezeichnung Tiramisù passt daher nicht zur Zusammensetzung des Produktes.

Das Produkt wird als "Italienisches Dessert mit Löffelbiskuit, Mascarpone, ....“ und „Original aus Italien" beworben, hat jedoch mit dem italienischen Tiramisu nichts gemein. In der Zutatenliste stehen Details: 80 % Mascarponecreme, die jedoch nur zu 5 % aus Mascarpone besteht. Hauptbestandteil sind stattdessen Wasser, Glukosesirup und raffiniertes Kokosöl, also billigste Ersatzstoffe. Ich halte es für eine aktive Täuschung, bei dieser Zutatenzusammensetzung auf der Front der Verpackung damit zu werben, dass es sich um Original Tiramisu mit Mascarpone handelt.
Verbraucherin aus Gießen vom 20.01.2016

Darum geht’s:

Das Produkt trägt die Bezeichnung „Tiramisù“. Zusätzlich befinden sich auf der Schauseite die Hinweise „Italienisches Dessert“ und „Original aus Italien“ sowie die italienische Flagge. Die Zutatenliste nennt Wasser, Glukosesirup und raffiniertes Kokosöl vor 5 % Mascarpone.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Mascarpone zählt zu den klassischen Zutaten eines Tiramisù. Enthält das Dessert mit dem Produktnamen und der Bezeichnung „Tiramisù“ sowie dem Hinweis „Original aus Italien“ nur geringfügige Mengen dieser typischen Zutat, können sich Verbraucher nachvollziehbar getäuscht sehen. Insbesondere dann, wenn die „Creme mit Mascarpone“ im Wesentlichen aus anderen Zutaten besteht.

Fazit:

Die Bezeichnung Tiramisù passt daher nicht zur Zusammensetzung des Produktes.

Stellungnahme der TSC Food Products GmbH, Wels

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Bei dem Produkt wurde eine Überprüfung der Verkehrsfähigkeit durch ein Labor durchgeführt. Die Deklaration wurde als konform ausgewiesen. Bei der Produktbeschreibung wird Mascarpone als wertbestimmender Bestandteil in der Füllcreme genannt. Der Gehalt an Mascarpone wird bei dem vorliegenden Produkt deklariert (QUID-Angabe). Die Ansicht der Täuschung des Kunden ist nicht nachvollziehbar.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de