Das ärgert beim Einkauf:

Carat Gewürzwelt Knoblauch Pfeffer Mühle

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nicht nur Pfeffer und Knoblauch, auch 50 % Salz in der Mühle
getaeuscht

Die Schauseite sollte die Zusammensetzung klarer widerspiegeln. Auf den ersten Blick sollte deutlich werden, dass ein Gewürzsalz im Glas steckt.

Habe die Knoblauch/Pfeffer Mühle gekauft. Damit wollte ich Fleisch würzen. Da ich Fleisch immer mit Fleur de Sel würze, wollte ich es mit der Knoblauch Pfeffer-Mischung aus der Mühle verfeinern. Doch das Fleisch war versalzen. Habe danach in der Zutatenliste nachgeschaut, dass die Zutaten aus 50 % Meersalz, 25 % Knoblauchflocken und 25 % Pfeffer bestehen. Die Vorderseite der Mühle sagt nur Knoblauch-Pfeffer aus, das finde ich irreführend.
Verbraucher aus Rheurdt vom 28.05.2015

Darum geht’s:
Auf der Schauseite der transparenten Kunststoffmühle sind etliche Knoblauchzehen und schwarze Pfefferkörner abgebildet. Auch der Produktname weist nur auf diese beiden Zutaten hin. Erst auf der Rückseite können Verbraucher erfahren, dass tatsächlich ein Gewürzsalz mit 50 % Meersalz sowie Pfeffer und Knoblauchflocken im Glas ist.

Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Bezeichnung, hier Knoblauch-Pfeffer-Gewürzsalz, sollte auf der Schauseite stehen. Zumindest sollte auf den ersten Blick erkennbar sein, dass es ein Gewürzsalz ist. Hilfreich ist außerdem, wenn alle wesentlichen Zutaten oder Hauptzutaten abgebildet sind und nicht nur ausgewählte.

Fazit:
Der Verbraucher muss auf den ersten Blick erfahren können, um welche Art von Produkt es sich handelt. Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite auf die wesentliche Zutat Meersalz hinweisen.

 

Stellungnahme der Netto Marken-Discount AG & Co. KG, Maxhütte-Haidhof

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 30.06.2015 liegt keine Antwort vor.

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