Das ärgert beim Einkauf:

Borchers Kristalline Streusüße Stevia

Die "Streusüße Stevia" enthält überwiegend Erythrit.
getaeuscht

Die „Kristalline Streusüße“ wirbt auf der Schauseite prominent mit „STEVIA“. Darunter steht klein gedruckt der Zusatz „mit Erythrit und Steviolglycosiden aus der Stevia-Pflanze“. Das Produkt besteht jedoch hauptsächlich aus dem Zuckeraustauschstoff Erythrit. Die alleinige hervorgehobene Angabe „Stevia“ vermittelt einen falschen Eindruck. Der Produktname sollte alle Süßungsmittel – Erythrit und Steviolglycoside – gleichermaßen nennen und somit auch gleichberichtigt darstellen oder auf die Angabe der Süßungsmittel im Namen verzichten. Die Bezeichnung der Tafelsüße sollte auf der Schauseite stehen, hier: „Tafelsüße auf der Grundlage von Erythrit und Steviolglycosiden“.

Die Ware wird prominent auf der Verpackung mit 'Stevia' angeboten. In Eindrittel-Schriftgroesse 'Kristalline Streusuesse mit Erythrit & Steviolglycosiden aus der Stevia-Pflanze'. Laut Zutatenliste sind nur 0,25 % Steviolglycoside enthalten. Demnach besteht der Hauptanteil von 99,75 % aus Erythrit. Ich gehe davon aus, dass sich der Vertreiber darueber voll im klaren ist. Deshalb empfinde ich das als Täuschung.
Verbraucher aus Daun vom 28.06.2021

Das Produkt (grüne Verpackung) heißt kristalline Streusüße Stevia. Darunter steht in kleinerer Schrift 'mit Erythrit und Steviolglycosiden ...'. Erst auf der Rückseite wird deutlich, dass lediglich 0,25 % Steviolglycoside enthalten sind, der Rest ist Erythrit. Gleich daneben steht im Discounterregal ein Erythrit Produkt welches 400 g Inhalt aufweist und 3,99 Euro kostet. Das grüne 'Stevia' Produkt enthält lediglich 300 g und kostet ebenfalls 3,99. Hier ist die Aufmachung verwirrend und schlecht gekennzeichnet. Ebenso die Preisgestaltung und die Größe der Verpackungen, die auf den ersten Blick gleich groß erscheinen, aber unterschiedliche Inhalte aufweisen tragen dazu bei den Kunden in die Irre zu führen.
Verbraucher aus München vom 07.06.2019

Obwohl auf dem Produkt groß "Stevia" steht, scheint in diesem Produkt wenig bis kein Stevia enthalten zu sein. Ich habe ein ähnliches Produkt einer anderen Marke, einwandfrei deklariert, welches 2,4 % E 960 enthält. Bei diesem entspricht ¼ TL des Produktes 1 TL Zucker.Bei dem Borchers-Produkt soll das "Verhältnis" zu Zucker 1:1 sein. Ich habe dem Vertrieb der Firma geschrieben und bekam zur Antwort, das Mischungsverhältnis sei ein Betriebsgeheimnis.
Verbraucherin aus Berlin vom 14.10.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Verpackung steht in Großbuchstaben „STEVIA“, darunter in wesentlich kleinerer Schrift „mit Erythrit und Steviolglycosiden aus der Stevia-Pflanze“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Bezeichnung von Tafelsüßen ist in der EU-Zusatzstoff-Verordnung geregelt. Danach sind Tafelsüßen Zubereitungen zugelassener Süßungsmittel, die andere Lebensmittelzusatzstoffe und/oder Lebensmittelzutaten enthalten können und die als Ersatz für Zucker zur Abgabe an den Endverbraucher bestimmt sind.
Die Bezeichnung von Tafelsüßen muss mit dem Hinweis versehen sein „Tafelsüße auf der Grundlage von …“, ergänzt durch den Namen der für die Rezeptur der Tafelsüße verwendeten Süßungsmittel.
Eine Nährwertdeklaration sowie eine Mengenangabe, zum Beispiel von Erythrit als mehrwertigen Alkohol, sind bei Tafelsüßen nicht vorgeschrieben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die alleinige hervorgehobene Angabe „Stevia“ kann einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung der Tafelsüße vermitteln. Basiert eine Tafelsüße auf mehreren Süßungsmitteln, sollten alle Süßungsmittel auf der Schauseite gleichermaßen genannt werden.

Fazit:

Der Produktname sollte alle Süßungsmittel – Erythrit und Steviolglycoside – gleichermaßen nennen und somit auch gleichberichtigt darstellen oder auf die Angabe der Süßungsmittel im Namen verzichten. Die Bezeichnung der Tafelsüße sollte auf der Schauseite stehen, hier: „Tafelsüße auf der Grundlage von Erythrit und Steviolglycosiden“.

Stellungnahme der Borchers fine food GmbH & Co. KG, Oyten

Kurzfassung:

Bei der kristallinen Streusüße handelt es sich um ein Produkt mit Erythrit und Steviolglycosiden, dies ist auf der Frontseite klar erkenntlich. Der Produktname ergibt sich aus dem wertgebenden Bestandteil, den Steviolglycosiden. Das kalorienfreie Erythrit ermöglicht die vorteilhafte Konsistenz und so eine optimale, verbraucherfreundliche Dosierung 1:1 wie Zucker und ist ideal zum Backen und Kochen.

Ergebnis

Die Verbraucherzentrale hat die Kennzeichnung der Verpackung aufgrund der Verbraucherbeschwerde in 2019 geprüft: Der Anbieter gibt nun in der Zutatenliste die Menge von 0,25 Prozent für das Süßungsmittel Steviolglycoside an. Die Aufmachung der Schauseite ist unverändert.