So haben Hersteller reagiert:

Bavaria Waldfrucht Apfel Waldbeere

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Aus dem Sortiment genommen: Unscheinbarer Apfel steht mit 80 % mengenmäßig im Vordergrund
Geändert

Markenname, Wahl der Schriftgröße im Produktnamen und die Abbildung zahlreicher Waldbeeren im Vordergrund der Abbildung versprechen einen Saft mit einer großen Menge Waldbeeren. Die tatsächlichen Mengenverhältnisse der Früchte im Saft sehen anders aus. Der Anbieter sollte die Mengenverhältnisse der abgebildeten Zutaten den Tatsachen entsprechend darstellen.

Bei dem Saft "Apfel Waldbeere" ist auf dem Etikett das Wort Apfel kleiner als das Wort Waldbeere abgedruckt. Auch in der Abbildung auf dem Etikett ist der Apfel im Hintergrund dargestellt und die Beeren nehmen den größten Raum ein. Des Weiteren suggeriert auch der Markenname "Bavaria Waldfrucht" einen hohen Waldbeerenanteil.
Allerdings besteht der Saft zu 80 % aus Apfelsaft und nur zu 20 % aus Waldbeeren (Himbeersaft 10 %, Brombeersaft 8 %, Holundersaft 2 %).
Durch diesen Unterschied zwischen der Darstellung auf dem Etikett und den Inhaltsstoffen fühle ich mich getäuscht, da der Saft wegen der Waldbeeren als etwas Besonderes gekauft wurde.
Verbraucherin aus Münster vom 30.05.2015

Darum geht’s:

Der Saft heißt „Apfel Waldbeere“, wobei das Wort Apfel eine kleinere Schriftgröße hat. Das Foto zeigt einen leicht verdeckten Apfel und im Vordergrund zahlreiche Brombeeren, Himbeeren und Holunderbeeren. Die Zutatenliste auf der Rückseite führt 20 % Waldbeerensäfte und der 80 % Apfelsaft auf.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Sortenbezeichnung des Produktes nennt Waldbeeren zwar an zweiter Stelle,  durch die Schriftgröße stehen sie jedoch im Vordergrund. Dieser Eindruck wird durch die Abbildung noch verstärkt. Käufer können daher nachvollziehbar von entsprechenden Mengenverhältnissen der Zutaten im Produkt ausgehen und sich durch die tatsächlichen Fruchtgehalte getäuscht sehen.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Aufmachung den Tatsachen anpassen, d. h. die Mengenverhältnisse der Zutaten realistisch darstellen und die Schriftgröße der beiden Fruchtarten in der Sortenbezeichnung anpassen.

Stellungnahme der Bavaria Waldfrucht, Hengersberg

Kurzfassung:

Bei unserem Produkt handelt es sich um einen Apfel-Waldbeersaft aus Apfel- und Waldbeersaft-Konzentrat. Das Zutatenverzeichnis informiert eindeutig über die Mengenverhältnisse der verwendeten Apfel-*, Himbeer-*, Brombeer-*, Holundersäfte* (*aus Fruchtsaft-Konzentrat). Der durchschnittliche, informierte und aufmerksame Verbraucher kann an der Verpackung ersehen, wobei es sich bei unserem Produkt handelt bzw. woraus es hergestellt wurde.

Ergebnis

Der Anbieter teilte am 28.01.2016 mit, dass er den Saft „Bavaria Waldfrucht Apfel Waldbeere“ aus dem Angebotsprogramm genommen habe.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de