So haben Hersteller reagiert:

Baktat Truthahnsalami mit Rinderfleischfett ehemals Truthahnsalami mit Rind

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Kunststoffdarm und Rinderfleischfett statt Rind klar gekennzeichnet
Geändert

Die Optik erweckt den Eindruck von echtem Schimmel, der Schimmel ist aber nur auf der Kunststoffhaut aufgedruckt. Die „Täuschung“ soll vermutlich rechtlich abgesichert werden durch die Bezeichnung der Ware auf der Rückseite: "Truthahnsalami mit Rind, weiß".
Verbraucher aus München vom 09.09.2014

Zusammenfassung:
Ein optisch wie Edelschimmel erscheinender Salamibelag erweist sich nach dem Kauf tatsächlich als weiße Tauchmasse. Da ein Edelschimmelbelag für eine höhere Qualität einer Rohwurst steht, sollte die Verwendung von weißer Tauchmasse oder Druckpigmenten unserer Auffassung nach bereits auf dem Etikett der Schauseite klar erkennbar sein.

Darum geht’s:
Die in einer Klarsichthülle verpackte Salami hat einen weißen Belag, der dem Verbraucher durch die Hülle wie ein Edelschimmelbelag erscheint. Ein Hinweis auf eine künstlich gefärbte Rinde steht nicht auf der Schauseite. Die Verkehrsbezeichnung lautet „Truthahnsalami mit Rind, weiß“. Erst nach dem Kauf und Auspacken der Wurst stellt der Verbraucher fest, dass es sich um künstlichen weißen Überzug und keinen Edelschimmelbelag handelt.

Das ist geregelt:
Nach den Leitsätzen für Fleisch soll bei schnittfesten Rohwürste die Verwendung von weißer Tauchmasse oder weißpigmentierter Hülle kenntlich gemacht werden.
Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Darstellungen oder Aussagen insbesondere über die Beschaffenheit oder Zusammensetzung des Produkts verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Ein Edelschimmelbelag gilt beim Verbraucher als Kennzeichen für eine natürliche, längere Reifung und eine höhere Qualität der Wurst. Aus diesem Grund sehen unseres Erachtens die Leitsätze auch die Kenntlichmachung von einem künstlichen weißen Belag vor. Die Platzierung dieses Hinweises ist nicht festgelegt.

Fazit:
Für eine ehrliche Verbraucherinformation sollte ein weißer Kunstbelag bereits auf der Schauseite klar erkennbar sein. Der Hinweis „weiß“ in der Verkehrsbezeichnung auf dem Etikett der Rückseite reicht für eine ausreichende Transparenz und freie Kaufentscheidung unserer Meinung nach nicht aus.

Stellungnahme der Eggelbusch GmbH & Co.KG, Harsewinkel-Greffen

Kurzfassung:
Die Kennzeichnung ist rechtskonform und dadurch nicht irreführend. Durch die Angabe "weiß" und Mengenangaben auf der Rückseite weisen wir auf die Färbung der Hülle sowie den Abtrocknungsgradund damit auch auf die Dauer der Reifung hin. Die Verbraucher werden daher zutreffend über die Beschaffenheit des Erzeugnisses informiert. Künftig werden wir die Kennzeichnung freiwillig weiter optimieren.
 

Ergebnis

Der Anbieter hat die Kennzeichnung auf der Schauseite in „Truthahnsalami mit Rinderfleischfett, im weiß gefärbten Kunststoffdarm, nicht essbar“ geändert. Damit ist aus Verbrauchersicht nun sowohl die Zusammensetzung klarer beschrieben, als auch die Herkunft des weißen Belags klar gestellt.
Die Salami soll ab der 15. Kalenderwoche mit dem neuen Etikett an den Handel gehen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de