Das ärgert beim Einkauf:

Bad Heilbrunner Kräutertee Basisch Vital

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Fraglich: Harmonisierung des Säure-Basen-Haushaltes und rundum gesundes Körpergefühl durch Kräutertee
getaeuscht

Der Tee wird mit positiven Wirkungen auf den Stoffwechsel, konkret den Säure-Basenhaushalt beworben. Dabei handelt es sich nach Ansicht der Verbraucherzentrale um gesundheitsbezogene Aussagen, die weder wissenschaftlich belegt noch zugelassen sind. Der Anbieter sollte es unterlassen, einen „gesunden Säure-Basen-Haushalt“, eine „Harmonisierung des Säure-Basenhaushaltes“, ein „rundum gesundes Körpergefühl“ für den Konsum des Tees zu versprechen. Auch der Produktname ist kritisch zu sehen, da er indirekt mit den Begriffen Basisch und Vital eine positive Wirkung auf den Säure-Basen-Haushalt anpreist.

Ich bin auf eine gesundheitsbezogene Angabe gestoßen bei einem Teeprodukt bei der ich mir die Frage stelle, ob das so korrekt bzw. erlaubt ist. Der Kräutertee „Basisch Vital“ von der Firma Bad Heilbrunner wirbt auf der Vorderseite mit dem Spruch „ Für einen gesunden Säure-Basen-Haushalt“ und an anderer Stelle der Verpackung „Duftige Lindenblüten und vitalgrüner Hafer wirken sich harmonisierend auf den Säure-Basen-Haushalt aus und verleihen ein rundum gesundes Körpergefühl“. Ist das erlaubt und wissenschaftlich erwiesen?
Verbraucherin aus Berlin vom 26.01.2015

 

Darum geht’s:

Auf der Oberseite und den zwei Längsseiten der Schachtel steht der Produktname „Kräutertee Basisch Vital“ und direkt darunter die Aussage „Für einen gesunden Säure-Basen-Haushalt“. Auf einer kurzen Seite verspricht der Anbieter „Duftige Lindenblüten und vitalgrüner Hafer wirken sich harmonisierend auf den Säure-Basen-Haushalt aus und verleihen ein  rundum gesundes Körpergefühl.“. Belege für diese Gesundheitsversprechen sind nicht genannt.
Die Verbraucherin bezweifelt, dass die Werbung stimmt und erlaubt ist.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Artikel 7 dürfen Informationen über Lebensmittel grundsätzlich nicht irreführend sein, insbesondere dürfen sie Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zuschreiben, die sie nicht besitzen.
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht“.
Die Angaben dürfen unter anderem „nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein“ und „nicht zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels ermutigen“ oder diesen wohlwollend darstellen.
Weiterhin muss sich die gesundheitsbezogene Angabe nach Artikel 6 der HCVO auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und durch diese abgesichert sein.

Nach dem EFSA-Register, das alle Anträge auf Prüfung von gesundheits- und nährwertbezogenen Aussagen enthält, sind weder für Lindenblüten noch für Hafer Claims zu einer positiven Wirkung auf den Säure-Basen-Haushalt eingereicht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der pH-Wert unserer Körperflüssigkeiten wie Blut ist von entscheidender Bedeutung für sämtliche Stoffwechselvorgänge des Organismus. Naturheilkundler und Schulmediziner sind sich uneins, ob eine „ungünstige“ Ernährungsweise mit zu viel Zucker, tierischen Lebensmitteln u. a. m. zu einer sogenannten „Übersäuerung“ des Organismus führen kann oder die bei jedem Gesunden vorhandenen Puffersysteme des Organismus ausreichen. Während die einen vor brüchigen Knochen, Muskelabbau, Gicht, Rheuma, Verdauungsstörungen und noch viele anderen Erkrankungen durch eine „Übersäuerung“ warnen, halten die anderen dies für Humbug.
Fakt ist, zahlreiche unserer Ansicht nach populärwissenschaftliche Veröffentlichungen haben bei vielen Menschen eine diffuse Angst vor einer Übersäuerung ihres Körpers geschürt und die Überzeugung gefestigt, eine basenbildende Ernährungsweise ist pauschal gut und schützt vor vielen Erkrankungen.
Welche Lebensmittel im Organismus zu der Entstehung von basisch wirkenden und welche zur Bildung von Säure bildenden Substanzen führen, ist unserer Meinung nach nicht in jedem Detail ausreichend wissenschaftlich gesichert.

Für einen Kräuteraufguss mit Lindenblüten und grünem Hafer einen „gesunden Säure-Basen-Haushalt“ und ein „gesundes Körpergefühl“ zu versprechen, ist unserer Ansicht nach gesundheitsbezogen und nach der HCVO nicht zugelassen.

Fazit:

Der Anbieter sollte die gesundheitsbezogenen Aussagen auf der Teeschachtel entfernen und auch durch den Produktnamen „Basisch Vital“ nicht indirekt eine positive Wirkung auf den Säure-Basen-Haushalt versprechen.

Stellungnahme der Bad Heilbrunner Naturheilmittel GmbH & Co. KG, Bad Heilbrunn

Kurzfassung:

Bei Bad Heilbrunner legen wir großen Wert auf eine korrekte Kennzeichnung und Bewerbung unserer Produkte und fühlen uns einer umfassenden und zutreffenden Information verpflichtet. Deshalb bedauern wir, dass die von uns gewählten Formulierungen in den Augen eines Verbrauchers missverständlich erscheinen. Wir werden zur Vermeidung weiterer Missverständnisse die kritisierten Textpassagen anpassen.

Ergebnis

Der Anbieter kündigt an, die kritisierten Aussagen zu verändern. Eine Abbildung der neuen Verpackungsgestaltung liegt nicht vor. Die Textveränderungen sollten voraussichtlich im September 2015 erfolgen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de