Das ärgert beim Einkauf:

Babydream Rote Früchte

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Roter Saft besteht zu 92 Prozent aus Apfelsaft, der mit roten Früchten gefärbt wurde
getaeuscht

Der Anbieter nennt den Saft „Rote Früchte“, so dass Verbraucher die roten Fruchtarten als mengenmäßig wesentliche Zutaten erwarten können. Das Getränk besteht jedoch zu 92 Prozent aus Apfelsaft. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte bereits auf der Vorderseite deutlich werden, dass das Getränk überwiegend Apfelsaft enthält.

1)  Produktbezeichnung (textlich)  "Rote Früchte"
2)  Produktvisualisierung (bildlicher Kontext):  ca. 60 % rote Früchte, ca. 40 % Apfel
Verbrauchertäuschung entsteht durch inhaltliche Ausweisung von 92 % Apfelsaft im Gegensatz zur Bezeichnung ("Rote Früchte") und Bildsprache (hoher Anteil an dunklen Früchten). Des Weiteren handelt es sich um ein Bio-Produkt; üblicherweise gelten hier andere (auch ungeschriebene) Standards: Die Konsumenten erwarten im Gegenzug zum höheren Preis auch eine ausführlichere und faire Deklaration - hier klar nicht der Fall.
Verbraucher aus Rostock vom 27.10.2016

Darum geht’s:

Der Getränkekarton trägt den Namen „Rote Früchte“. Die Abbildung zeigt einen Apfel, der von schwarzen Johannisbeeren und Trauben umringt ist. Der Anteil der Beeren im Blickfeld überwiegt deutlich. Auf der Rückseite bezeichnet der Anbieter das Getränk als roten Mehrfruchtsaft. Aus der Zutatenliste geht hervor, dass das Produkt zu 92 Prozent aus Apfelsaft und weiteren 4 Prozent aus Trauben besteht. Die restlichen 4 Prozent sind Säfte aus Johannisbeeren, Himbeeren sowie Aronia.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Art und Weise der bildlichen Darstellung zusammen mit dem Produktnamen „Rote Beeren“ können unserer Meinung nach bei Verbrauchern den Anschein erwecken, das Getränk bestehe überwiegend aus den Säften roter Früchte. Trotz Abbildung des Apfels auf der Schauseite werden Verbraucher ein solches Ungleichgewicht in der Zusammensetzung des Saftes nicht erwarten.
Fruchtabbildungen und Produktnamen sollten einen realistischen Eindruck über die Zusammensetzung eines Produktes vermitteln.

Fazit:

Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte bereits auf der Vorderseite deutlich werden, dass das Getränk überwiegend Apfelsaft enthält.

Stellungnahme der Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel

Kurzfassung:

Wir bedauern die Verunsicherung bezüglich der Produktgestaltung. Jedoch wurde die Gestaltung mit der Darstellung der enthaltenen Früchte so gewählt, dass die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Der Produktname dient hier der Erfüllung der Verbrauchererwartungen hinsichtlich der Farbe und Geschmacks des Saftes. Die Produktzusammensetzung wurde im Hinblick auf die Zielgruppe konzipiert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de