So haben Hersteller reagiert:

ardo Rahmspinat

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Falsche Werbung "ohne Zusatzstoffe" entfernt
Geändert

Heute habe ich ein Päckchen Gefrierspinat "ohne Zusatzstoffe" gekauft und musste feststellen, dass dieser das Verdickungsmittel Guarkernmehl enthält.
Frau W. aus Rodgau vom 15.04.2014

Zusammenfassung:
Unserer Ansicht nach muss die Werbung mit dem Label „ohne Zusatzstoffe“ stimmen und schließt daher Zusatzstoffe im Lebensmittel aus.
Entweder muss der Anbieter das Verdickungsmittel Guarkernmehl in der Rezeptur streichen oder den Werbehinweis von der Verpackung entfernen.

Darum geht´s:
Der Karton des Tiefkühlspinats trägt auf der Schauseite ein Label mit dem Hinweis „ohne Zusatzstoffe“. Die Zutatenliste auf der Rückseite zählt unter anderem das Verdickungsmittel Guarkernmehl auf. Guarkernmehl gehört zu den Zusatzstoffen, was die Verbraucherin als Widerspruch zur Werbung mit dem Verzicht auf Zusatzstoffe empfindet und sich getäuscht sieht.

Das ist geregelt:
Gemäß § 11 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt beispielsweise dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Angaben über Eigenschaften, insbesondere über Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung des Produkts verwendet werden.

So sieht´s die Verbraucherzentrale:
Im Samen der Guarpflanze sind in bestimmten Gewebeschichten überwiegend langkettige Kohlenhydrate aus den Einfachzuckern Mannose und Galaktose enthalten. Bereits kleine Mengen dieser Kohlenhydrate können sehr große Wassermengen binden. Die Gewebeschicht wird vermahlen und als sogenanntes Guarkernmehl zur Wasserbindung in Lebensmitteln verwendet. Lebensmittelrechtlich zählt Guarkernmehl (E 412) trotz seines natürlichen Ursprungs zu den Zusatzstoffen.

Fazit:
Daher darf in einem Lebensmittel, das sich dem Kunden durch den Hinweis „ohne Zusatzstoffe“ anpreist, kein Verdickungsmittel: Guarkernmehl stecken. Der Anbieter hat hier nur die Wahl die Rezeptur zu ändern oder die Werbung zu entfernen.

Stellungnahme der Ardo GmbH, Ratingen

Kurzfassung:
Aufgrund einer optimierten Rezeptur kam es zu diesem Versehen. Aus produktionstechnischen Gründen haben wir dem ardo Rahmspinat Guarkernmehl zugefügt. Dies ist ein natürlicher Zusatzstoff, der die Konsistenz verbessert. Dabei wurde der Hinweis „ohne Zusatzstoffe“ auf der Schachtel versehentlich nicht entfernt. Die Korrektur ist in Arbeit. Der Kunde erhält ein gutes Produkt ohne chemische Zusätze.

Ergebnis

Der Anbieter hat das Label „ohne Zusatzstoffe“ von der Verpackung entfernt. Ab Juli 2014 soll der Rahmspinat in der geänderten Verpackung im Handel sein.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de