So haben Hersteller reagiert:

Aqua Römer Fresh Apfel-Limette-Holunderblüte, ehemals Aqua Römer Fresh Apfel Typ Limette-Holunderblüte

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Seit 2015 mit Holunderblütenextrakt – aber: Fruchtgehalt halbiert und weiterhin mit natürlichem Aroma
Geändert

Das Etikett der Schauseite zeigt und nennt Holunderblüten, die in der Zutatenliste nicht auftauchen. Laut Werbung auf den Internetseiten des Anbieters stecken die Holunderblüten als natürliches Holunderblütenaroma im Getränk; in der Zutatenliste steht jedoch „natürliches Aroma“. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite offenlegen, dass es sich um ein mit Holundergeschmack aromatisiertes Erfrischungsgetränk handelt. Außerdem sollten die Werbeaussagen im Internet im Einklang mit der Zutatenliste stehen.

Auf dem Flaschenetikett sind Holunderblüten abgebildet und das Getränk heißt laut Aufdruck "Aqua Römer Fresh Apfel Typ Limette-Holunderblüte" mit dem Hinweis "Fruchtgehalt: 20 %". Laut der Zutatenliste ist jedoch keine Holunderblüte (Sirup, Extrakt, Konzentrat oder ähnliches) enthalten! Daher dürften meiner Meinung nach auch keine Holunderblüten auf dem Etikett abgebildet sein! Es ist wohl eher ein aromatisiertes Mineralwasser mit Apfel-Limette-Maracujasaftkonzentraten.
Verbraucher aus Leingarten vom 21.08.2014

Darum geht’s:

Die Getränkeflasche trägt auf der Frontseite ein Bild mit der Darstellung von fließendem und spritzendem Wasser, einem Apfel, zwei Limetten und einer Dolde Holunderblüten. Die Sorte ist als „Apfel Typ Limette-Holunderblüte“ bezeichnet. Nur auf der Rückseite erfährt der Kunde, Holunderblüten kommen als Sirup oder Extrakt nicht vor und können nur als Geschmacksrichtung in dem „natürlichen Aroma“ stecken. Auf aquaroemer.de weist die Produktbeschreibung zweimal auf “natürliches Holunderblütenaroma“ hin. Die Zutatenliste im Aufklappfenster nennt wie die Zutatenliste auf dem Etikett nur „natürliches Aroma“. Der Verbraucher vermisst die Zutat „Holunderblüte“.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung oder die Werbung. Nach der EU-Aromenverordnung darf der Begriff „natürliches Aroma“ verwendet werden, wenn der Aromabestandteil aus verschiedenen Ausgangsstoffen stammt und wenn eine Nennung der Ausgangsstoffe ihr Aroma oder ihren Geschmack nicht zutreffend beschreiben würde. Bei der Angabe „natürliches Holunderblüten-Aroma“ müssen hingegen 95 % der Aromabestandteile aus Holunderblüten stammen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale besteht ein großer Unterschied zwischen den Zutaten: natürliches Aroma, natürliches Holunderblütenaroma und Bestandteile der Holunderblüte. Die Abbildung von Holunderblüten auf dem Etikett suggeriert dem Käufer unseres Erachtens Bestandteile aus Holunderblüten. Verbraucher können sich somit berechtigter Weise getäuscht sehen.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Abbildung von Holunderblüten auf der Flasche entfernen oder durch den Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ ergänzen. Außerdem sollte die Werbung im Internet nur Zutaten nennen, die gleichlautend auf dem Etikett deklariert sind.

Stellungnahme der aquaRömer GmbH & Co. KG, Göppingen

Kurzfassung:

Das Produkt Aqua Römer Fresh Apfel Limette Holunderblüte enthält ein aus Holunderblüten originär gewonnenes „Natürliches Holunderblütenaroma“. Dies darf jedoch aufgrund der EU-Vorschriften vom Aromenrecht nicht separat in der Zutatenliste aufgeführt werden. Auf unserer Homepage aquaroemer.de handelt es sich um eine werbliche Aussage und ist daher nicht im Detail, wie auf der Verpackung, beschrieben. Wir werden dies entsprechend auf unserer Homepage anpassen.

Ergebnis

Der Anbieter gibt an, dass die Werbung mit „natürlichem Holunderblütenaroma“ auf der Homepage geändert würde.

Im Rahmen eines Marktchecks im Frühjahr 2016 haben wir eine Änderung des Produktes festgestellt. Der Produktname und die Zusammensetzung des Produktes wurden inzwischen geändert: Das Erfrischungsgetränk heißt seit 2015 Apfel-Limette-Holunderblüte und enthält zusätzlich Holunderblütenextrakt. Allerdings wurde der Fruchtgehalt von ehemals 20 % auf 10 % halbiert und nach wie vor enthält das Getränk natürliches Aroma.

 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de