Das ärgert beim Einkauf:

Aoste Salami Noisette

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Abgebildete Salamischeiben weichen deutlich vom Inhalt der Packung ab
getaeuscht

Der Hersteller bietet eine luftgetrocknete Salami Noisette an. Verbraucher, die eine Verpackung mit einem deutlich geringeren Nussanteil erhalten als die Abbildung zeigt, können sich nachvollziehbar getäuscht sehen. Der Anbieter sollte eine realistische Abbildung wählen.

Wir haben luftgetrocknete Salami Noisette mit "ganzen Haselnüssen verfeinert" gekauft. Auf der Verpackung sind Salamischeiben mit sage und schreibe fünf (!) Haselnussscheiben zu erkennen. Auf den ausgepackten Wurstscheiben waren nur auf zweien zwei Nussscheiben, auf den übrigen nur eine Nussscheibe zu erkennen. Das nenne ich (...und sicher nicht nur ich...) schlicht eine bewusste Täuschung des Verbrauchers. Oder war etwa die dürftige Ausstattung, wie es beim Hersteller in der Regel heißt, "technisch bedingt"? Ich habe nicht glauben wollen, was meine Augen sahen. Deshalb übersende ich beigefügt Fotos von der Verpackung und den ausgepackten Scheiben – damit Sie es wenigstens glauben können.
Verbraucher aus Herdecke vom 13.01.2016

Darum geht’s:

Die Verpackung der luftgetrockneten Salami mit Haselnüssen zeigt im Anschnitt Wurstscheiben mit jeweils fünf Haselnüssen und im Hintergrund ganze Nüsse mit und ohne Schale. Laut Zutatenliste enthält die Salami 4,5 % Haselnüsse. Die Salamischeiben in den Verpackungen enthalten zum Teil ein bis zwei angeschnittene Haselnüsse.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Auch Abbildungen können irreführend sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung spiegelt unserer Ansicht nach den Inhalt der Verpackung nicht realistisch wider. Dazu haben wir mehrere Packungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten geprüft. Darunter waren Packungen mit vergleichsweise wenigen Nüssen. Verbraucher erwarten aufgrund der Abbildung, dass auch die von ihnen gekaufte Packung eine vergleichbare Menge Nüsse enthält. Ist der Unterschied zwischen Abbildung und Inhalt in einer Packung so gravierend, können sich Kunden nachvollziehbar getäuscht sehen.

Fazit:

Um Verbrauchererwartungen nicht zu enttäuschen, sollte die Abbildung dem Inhalt entsprechen.

Stellungnahme der Campofrio Food Group Deutschland GmbH, Ratingen

Kurzfassung:

Wir haben die Aufzeichnungen der betroffenen Charge im Werk und weitere Verpackungen stichprobenartig geprüft. Dabei konnten wir keine Abweichungen feststellen und der deklarierte Gehalt an Haselnüssen von 4,5 % wird laut Produktionsdokumenten für diese Charge eingehalten. Wir vermuten daher, dass in dem vorliegenden Fall die Haselnüsse beim Mischvorgang nicht gleichmäßig verteilt wurden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de