Das ärgert beim Einkauf:

Aoste Luftgetrocknete Kordel-Salami

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Der Hinweis „Salami-Hülle nicht essbar“ ist erst im Kleingedruckten inmitten weiterer Informationen auf der Rückseite zu finden
getaeuscht

Die „Aoste Luftgetrocknete Kordel-Salami“ erweckt den Eindruck einer Salami mit Edelpilzkultur, deren Hülle essbar ist. Ein Hinweis, der kleingedruckt und schwer auffindbar ist, klärt darüber auf, dass die Hülle nicht essbar ist. Somit handelt es sich um eine andere Qualität, als der erste Eindruck der Wurst vermittelt.
Der Anbieter sollte den Verzehrhinweis so anbringen, dass Verbraucher auf den ersten Blick erkennen können, dass die Hülle nicht zum Verzehr geeignet ist.

Die Salami ist von einer Salamihülle umgeben, die so gefärbt ist, dass es aussieht als ob es sich um eine Edelschimmel Salami handelt. Nach öffnen der Verpackung stellt man aber fest, dass die "Pelle" nicht essbar ist. Wenn man diese entfernt, bleibt nur noch eine normale Salami übrig.
Verbraucherin aus Berlin vom 01.11.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die „Aoste Luftgetrocknete Kordel-Salami“ befindet sich in einer zum Teil durchsichtigen Verpackung, so dass deutlich ein weißer Belag zu sehen ist. Auf der Schauseite befindet sich kein Hinweis, dass die Hülle nicht zum Verzehr geeignet ist. Die Rückseite enthält weitere Informationen zur Kordelsalami, aufgeteilt in zwei Spalten: Links stehen allgemeine Informationen zu Herstellung und in der rechten Spalte die Bezeichnung und Zutatenliste in drei Sprachen.
Nach Auflistung der Zutaten und weiteren Informationen wie einem Allergenhinweis steht im Fließtext kleingedruckt der Hinweis: „Salami-Hülle nicht essbar. Bitte vor Verzehr entfernen“. Danach folgen weitere Hinweise zur Lagerung der Wurst. Der Hinweis steht also inmitten verschiedener Informationen und ist in keiner Weise hervorgehoben.

Das ist geregelt:

Gemäß den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches zählen bei schnittfesten Rohwürsten zu den besonderen Merkmalen: bei luftgetrockneten und schwach geräucherten Erzeugnissen auf dem Darm zuweilen weißliche Beläge von Mikroorganismen.
Für die Umhüllung hingegen gelten keine speziellen Regelungen. Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) muss der Hersteller auf der Verpackung angeben, wenn eine Wursthülle nicht essbar ist. Es gibt allerdings keine Vorschrift, an welcher Stelle dieser Hinweis anzubringen ist.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher, die aufgrund der Aufmachung der Salami von einer essbaren Hülle ausgehen, können sich getäuscht sehen, wenn sie diesen wichtigen Verzehrhinweis erst nach aufmerksamer Durchsicht im Kleingedruckten der Verpackungsinformationen erkennen können.

Fazit:

Die Verzehrempfehlung sollte bereits auf den ersten Blick beim Kauf erkennbar sein und sich nicht zwischen der Zutatenliste und anderen klein gedruckten Angaben verstecken.

Stellungnahme Campofrio Food Group Deutschland GmbH, Ratingen

Gerne bestätigen wir, dass unsere Kordel-Salami mit echtem Edelschimmel reift. Dieser hat einen entscheidenden Einfluss auf unser typisches luftgetrocknetes Aroma. Für die weiße Oberfläche der Salami werden ansonsten keine weiteren Hilfsmittel (z.B. Talkum) verwendet.
Wie von der LMIV gefordert, geben wir auf der Verpackung zudem an, dass die Salami-Hülle nicht essbar ist und vor dem Verzehr entfernt werden muss.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de