So haben Hersteller reagiert:

Angebots-Werbung 1 Euro auf mcdonalds.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

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McDonald’s bewirbt verschiedene Speisen und Getränke mit dem Schnäppchenpreis „ab 1 €“, obwohl die Mehrzahl der Produkte deutlich teurer ist. Mc Donald’s sollte nur die Speisen und Getränke in der Werbung abbilden, die tatsächlich einen Euro kosten.

Die Werbung von MC Donalds zeigt ganz viele verschiedene Produkte auf einmal mit der Angabe ab 1 €*. Was sicherlich korrekt ist, aber sehr irreführend wie ich finde. Es ist ja kein Telefontarif, den es ab einem Euro gibt und mit mehr Leistung oder Premiumsachen höher buchen kann. Hier wird der Angesprochene verleitet, in die Filiale zu gehen und das vorher ausgesuchte Produkt zu kaufen, um dann enttäuschend festzustellen, dass das Produkt nicht einen Euro, sondern sogar 2,29 € kostet. Trotzdem wird gerade mit diesen einzelnen Produkten auf einigen Seiten geworben im Bereich ab einem Euro! Meiner Meinung nach ist diese Art der Werbung eine Täuschung vor dem Hintergrund der wahren Preise. Nur ein kleiner Teil der Produkte kostet wirklich nur 1 €. Trotzdem werden zusätzlich andere teurere Produkte gezeigt.
Herr K. aus Golßen vom 25.04.2016

Darum geht’s:

Auf den Internetseiten der Restaurantkette Mc Donald’s werden verschiedene Speisen und ein Getränk mit dem Hinweis „10 Produkte schon ab 1 €*“ beworben. Tatsächlich kosten nur drei der abgebildeten Speisen tatsächlich einen Euro. Die anderen Speisen und Getränke sind teurer.

Das ist geregelt:

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV § 1 Abs. 6) müssen die Angaben „den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.“

Gemäß dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2) handelt unlauter, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält, beispielsweise das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Formal ist die Werbung mit „schon ab 1 €“ richtig, da das Wort „ab“ darauf hinweist, dass einzelne Preise höhere liegen. Unserer Ansicht nach können Verbraucher diese Werbung jedoch leicht missverstehen und das „ab“ überlesen oder auf verschiedene Angebotsgrößen beziehen. Es gibt einzelne Speisen, die in Verbindung mit der Werbung gezeigt werden, jedoch nur in einer Größe zu einem teilweise deutlich höheren Preis. Zudem ist bei der Werbung für Verbraucher nicht erkennbar, welche der Angebote tatsächlich nur einen Euro kosten.

Fazit:

Der Anbieter sollte in seiner Werbung nur die Speisen und Getränke mit dem Preis 1 € bewerben, die tatsächlich zu diesem Preis erhältlich sind.

Stellungnahme der McDonalds Deutschland Inc., München

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale

Die Basic Produkte sind alle zu einem günstigen Preis erhältlich. Da die Restaurants und Franchise-Nehmer als selbstständige Unternehmer die Preise der Produkte individuell festlegen können, handelt es sich um unverbindliche Preisempfehlungen. Daher wurde bewusst die Formulierung „ab einem Euro“ gewählt. Die Hinweise von lebensmittelklarheit.de werden berücksichtigt, daher werden die Produkte, die für einen Euro erhältlich sind gesondert gekennzeichnet.

Ergebnis

Die McDonalds Deutschland Inc. hat in ihrem Internetauftritt alle Speisen und Getränke, die es tatsächlich für einen Euro gibt mit „1 €“ gekennzeichnet.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de