So haben Hersteller reagiert:

Angebot amapur Kekse Vanille auf amapur.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Werbung mit „natürlichem Vanillegeschmack“ und „Nährstoffoptimiert – für stabilen Blutzuckerspiegel“ für Keksangebot im Internet entfernt.
Geändert

Auf amapur.de bietet der Betreiber „Kekse Vanille“ zum Kauf an, auf deren Verpackung mehrere Vanilleschoten abbildet sind und die er mit „Natürlicher Vanillegeschmack“ sowie „Nährstoffoptimiert – für stabilen Blutzuckerspiegel“ bewirbt. Tatsächlich enthalten die Kekse nur Vanillinzucker, keine Vanille. Die gesundheitsbezogene Angabe bezüglich des Blutzuckerspiegels ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale unzulässig. Der Webseitenbetreiber sollte beide Werbeaussagen für die Kekse von der Seite entfernen und die Produktaufmachung anpassen.

Ich habe mir das Sortiment genauer angeschaut und festgestellt, dass nur ganz selten drin ist, was wunderschön auf der Front abgebildet ist. Das gilt für die Vanille Kekse auf deren Verpackung schöne Vanilleschoten abgebildet werden. In der Zutatenliste steht jedoch nur das günstige künstliche Vanillin als Vanillinzucker. So etwas ist doch gar nicht erlaubt oder gibt es hier Ausnahmen?
Verbraucherin aus Duisburg vom 08.06.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Darum geht’s:

Die Enduria GmbH verkauft über ihre Internetseite amapur.de unter anderem „Kekse Vanille“. Auf der abgebildeten Schauseite der Verpackung sind mehrere Vanilleschoten zu sehen und in der Beschreibung wirbt der Betreiber mit der Angabe „Natürlicher Vanillegeschmack“. Laut Zutatenliste enthalten die Kekse keine natürlichen Bestandteile der Vanillepflanze, sondern lediglich Vanillinzucker, in dem Aroma mit Vanillegeschmack steckt.

Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale die Werbeaussage „Nährstoffoptimiert – für stabilen Blutzuckerspiegel“ aufgefallen, die ihres Erachtens unzulässig ist.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach sind Angaben gesundheitsbezogen, wenn sie einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits vermitteln.
Die Angaben dürfen unter anderem „nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein“. Jede gesundheitsbezogene Angabe muss wissenschaftlich nachgewiesen und zugelassen sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Bewerbung von Vanille in Wort und Bild auf dem Internetauftritt amapur.de steht im Widerspruch zu den tatsächlichen Zutaten und kann Verbraucher täuschen.
Zudem ist die Angabe „Nährstoffoptimiert – für stabilen Blutzuckerspiegel“ nach unserer Rechtsauffassung unzulässig.

Fazit:

Die Enduria GmbH sollte beide Werbeaussagen für die Kekse von der Internetseite entfernen.

Stellungnahme der Enduria GmbH, Berlin

Wir danken für Ihren Hinweis vom 2. September 2016. Wir haben ein großes Interesse, dass der Verbraucher auf unseren Internetseiten klar und zutreffend über unsere Produkte informiert wird. Wir versuchen daher stets, unseren Internetauftritt und unsere Produkte zu verbessern. Der Beanstandung des Verbrauchers haben wir bereits Rechnung getragen und unseren Internetauftritt entsprechend abgeändert.

Ergebnis

Die Enduria GmbH hat am 18.09.2017 auf amapur.de die kritisierten Werbeaussagen entfernt und in der Zutatenliste der Kekse den Vanillinzucker durch Aroma ersetzt. Unter „Produktbeschreibung“ wirbt sie jedoch immer noch mit einem niedrigen, glykämischen Index und damit dass Zucker „langsam und konstant in das Blut abgegeben [wird], wodurch weniger Insulin ausgeschüttet wird.
Bei dem abgemahnten Produkt hat der Hersteller die kritisierte Aufmachung und Abbildung angepasst, bewirbt andere Produkte jedoch vergleichbar. Dies sollte der Hersteller Ansicht der Verbraucherzentrale noch nachbessern. 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de