So haben Hersteller reagiert:

altapharma Blutorange-Sanddorn-Bonbons

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Rezeptur um Sanddornsaft in Minimenge ergänzt
Geändert

Produktname und Abbildungen weisen auf Blutorange und Sanddorn hin. Die Werbung „fruchtig-frischer Genuss mit Vitamin C“ kann leicht auf die als Vitamin-C-reich bekannte Früchte Sanddorn und Orange bezogen werden. Sanddorn taucht in der Zutatenliste jedoch nicht namentlich auf, Blutorange ist nur als "natürliches Orangen-Aroma" enthalten. Der Anbieter sollte nicht auf Zutaten hinweisen, die in der Zutatenliste nicht auftauchen oder bereits auf der Schauseite klarstellen, wenn es sich lediglich um Aromen handelt.

Heute habe ich bei Rossmann die altapharma Blutorange-Sanddorn-Bonbons zuckerfrei gekauft. Sehr lecker, keine Frage – jedoch ohne einen Bezug zu Sanddorn in der Zutatenliste. Die Blutorange findet anscheinend über "natürliches Orangen-Aroma" ihren Weg in die Bonbons. Die Verpackung bildet Blutorangen und Sanddorn-Früchte ab. Wie kann es dann sein, dass die Bonbons den gesunden Charakter (viel Vitamin C) von Sanddorn nutzen? Auch Blutorange statt Orange finde ich irreführend.
Verbraucher aus Münster vom 15.09.2016

Darum geht’s:

Blutorange und Sanddorn sind Namensbestandteil der Bonbons. Beide Früchte sind naturgetreu auf der Vorderseite der Verpackung abgebildet. In unmittelbarer Nähe zur Abbildung steht der Hinweis „fruchtig-frischer Genuss mit Vitamin C“. In der Zutatenliste tauchen Vitamin C, „natürliches Orangen-Aroma“ und „natürliches Aroma“ auf, Sanddorn oder Bestandteile davon werden nicht genannt.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Nach der EU-Aromenverordnung ist der Begriff „natürliches Aroma“ erlaubt, wenn die Aromen aus einem natürlichen Rohstoff stammen. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig aus einem Lebensmittel wie in diesem Fall Sanddorn. Das Aroma darf aus pflanzlichen und tierischen Ausgangsstoffen stammen sowie mit Hilfe von Mikroorganismen wie Schimmelpilzen gewonnen werden. Bei der Angabe „natürliches Orangen-Aroma“ müssen hingegen 95 Prozent der Aromabestandteile aus Orange stammen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname und die Abbildungen weisen auf Blutorange und Sanddorn als Zutaten hin. Die Werbung „fruchtig-frischer Genuss mit Vitamin C“ kann leicht auf die als Vitamin-C-reich bekannte Früchte Sanddorn und Orange bezogen werden. Tatsächlich taucht nur Orange (nicht Blutorange) als natürliches Orangen-Aroma auf. Aus Sicht der Verbraucherzentrale können sich Verbraucher daher nachvollziehbar durch die Aufmachung über die Zusammensetzung getäuscht sehen.

Fazit:

Die Anbieter sollte über Bezeichnungen und Bilder keinen falschen Eindruck über die enthaltenen Zutaten hervorrufen.

Stellungnahme der Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel

Kurzfassung:

Bildliche Darstellungen sind für Süßwaren, auch wenn sie nur Aromen enthalten, durchaus üblich. Um Verwirrungen der Verbraucher zukünftig zu vermeiden, wird die Rezeptur der Bonbons überarbeitet. Neben den bereits vorhandenen Aromen (u. a. Typ Blutorange) wird zusätzlich Sanddornsaftkonzentrat mit eingearbeitet. Dies wird voraussichtlich ab Februar 2017 in der Zutatenliste mit aufgeführt.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Rezeptur der Bonbons um 0,1 Prozent Sanddornsaftkonzentrat ergänzt. Die geänderte Verpackung soll voraussichtlich ab Februar 2017 in den Handel kommen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Menge von 0,1 Prozent minimal und kann kaum zum beworbenen Vitamin-C-Gehalt der Bonbons beitragen. Blutorange ist nach wie vor nicht enthalten.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de