So haben Hersteller reagiert:

Aldi Nord Kartoffeln

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Unklare Werbung „Kartoffeln Extra Qualität nach privater Norm“ auf der Rückseite entfernt
Geändert

Der Anbieter wirbt auf Rückseite der Verpackung der Speisekartoffeln mit „Kartoffeln Extra Qualität nach privater Norm“. Angaben zu den Qualitätsmerkmalen dieser „privaten Norm“ fehlen. Werbung für Speisekartoffeln mit einer bestimmten Qualitätsstufe, wie beispielsweise „extra“, sollte für Verbraucher nachvollziehbar sein.

Der Aufdruck "Kartoffeln Extra Qualität nach privater Norm" sagt absolut nichts über die Qualität/Anbau der Kartoffeln aus. Für mich ist das nur ein unverständlicher/irritierender Werbespruch. Ich hatte mich deswegen bei dem Kartoffelerzeuger/-lieferanten erkundigt. Antwort: "Der Aufdruck wurde uns von ALDI Nord so vorgeschrieben." Für mich ist das eine vorsätzliche Täuschung der Verbraucher. ALDI hat mir nach mehreren Erinnerungen geschrieben, der Aufdruck ist keine vorsätzliche Täuschung.
Verbraucher aus Bielefeld vom 10.12.2016

Darum geht’s:

Aldi Nord bietet Speisekartoffeln an und beschreibt deren Qualität auf der Rückseite der Verpackung als „Extra Qualität‚ nach privater Norm“. Eine Erläuterung, was mit „privater Norm“ gemeint ist, fehlt.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise deren Qualität. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Seit 2011 gibt es für Speisekartoffeln keine gesetzlichen Handelsklassen mehr, so dass freiwillige Kennzeichnungselemente Anwendung finden können. Eine branchenübliche Regelung, die so genannte Berliner Vereinbarung, legt Merkmale für „Qualität I“ und „Extra“ fest. Speisekartoffeln, die diese Anforderungen erfüllen, dürfen als Speisekartoffeln „Qualität Extra, gemäß Berliner Vereinbarung“ oder als „Qualität I, gemäß Berliner Vereinbarung“ gekennzeichnet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Auslobung „Extra Qualität nach privater Norm“ ohne weitere Erklärungen kann Verbraucher an der „Extra Qualität“ zweifeln lassen. Auch freiwillige Angaben zur Qualität von Kartoffeln sollten für Verbraucher nachvollziehbar sein.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Auslobung „Qualität extra nach privater Norm“ unterlassen oder erläutern.

Stellungnahme H.W. Böhmer Verpackung und Vertrieb GmbH & Co. KG, Mönchengladbach

Kurzfassung:

Bei der beanstandeten „Extra Qualität nach privater Norm“ handelt es sich um eine vom Kunden Aldi Nord vorgegebene Norm. Diese orientiert sich hinsichtlich der Qualitätsparameter eng an den Berliner Vereinbarungen (www.berliner-vereinbarungen.de). Um die Transparenz für den Verbraucher zu gewährleisten, wurde von Aldi Einkauf GmbH & Co. oHG entschieden, bei sämtlichen Neuauflagen der Verpackungen die private Norm durch die bereits für den Verbraucher öffentlich zugänglichen Berliner Vereinbarungen zu ersetzen. Bereits ab sofort wird der Verweis auf die Berliner Vereinbarungen auf den Verpackungen durch die Abpacker mit aufgedruckt.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Angabe „Extra Qualität nach privater Norm“  auf der Rückseite der Verpackung entfernt. „Kartoffeln – Aus kontrolliertem Anbau“ steht nun identisch auf beiden Seiten der Verpackung.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de