Fragen & Antworten

Zutatenverzeichnis bei Getränkeautomaten

Teasertitel
Zutatenverzeichnis bei Getränkeautomaten

Frage

Ich möchte wissen ob es eine Liste über Inhaltsstoffe bei Heißgetränkeautomaten gibt und ob diese am Automaten kenntlich gemacht werden müssen.

Antwort

Nein. Heißgetränke aus dem Automaten gelten als lose Ware Daher sind nur wenige Angaben verpflichtend. Insbesondere müssen die 14 häufigsten Allergene sowie bestimmte Zusatzstoffe gekennzeichnet werden. Mögliche Allergene könnten bei einem Heißgetränk zum Beispiel Milch- oder Sojaerzeugnisse sein. Ist das Heißgetränk mit Süßungsmitteln gesüßt, müsste ein Hinweis „Mit Süßungsmitteln“ zu finden sein. Eine vollständige Zutatenliste muss der Anbieter nicht bereitstellen.

Die Informationen müssen am Automaten oder in unmittelbarer Nähe, beispielsweise durch einen Aushang, zu finden sein.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4 (4 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.