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Natrium-Kennzeichnung auf Lebensmitteln

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Natrium-Kennzeichnung auf Lebensmitteln

Frage

Ist es richtig, dass die Deklaration von Natrium nach der Lebensmittelinformationsverordnung weggelassen werden muss? Auch bei Nahrungsergänzungsmitteln?

Antwort

In der Nährwertkennzeichnung auf Lebensmitteln wird nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) nicht der Gehalt an Natrium angegeben, sondern der Salzgehalt. Ein Gramm Natrium entspricht etwa 2,5 Gramm Salz.

Für Nahrungsergänzungsmittel ist eine Kennzeichnung von Energie und Hauptnährstoffen nach der LMIV rechtlich nicht gefordert. Teilweise ist sie aber als freiwillige Angabe zu finden. Dann muss diese die Vorgaben der LMIV erfüllen.

Nahrungsergänzungsmittel müssen aber spezielle Regelungen für die Kennzeichnung von Nährstoffmengen erfüllen: So sind die in ihnen enthaltenen Vitamine, Mineralstoffe und/oder sonstigen Wirkstoffe auszuweisen, und zwar bezogen auf die angegebene Tagesdosis des Produktes, zum Beispiel eine Kapsel oder eine Tablette.

Ist Natrium als Mineralstoff – also als Nährstoff – im Nahrungsergänzungsmittel enthalten, so ist der Natriumgehalt in Milligramm in der für Nahrungsergänzungsmittel verpflichtenden Nährstoffkennzeichnung anzugeben.

Zusätzlich ist die Menge der Vitamine und Mineralstoffe in Prozent der Referenzwerte zu kennzeichnen, das heißt welchen Anteil an der empfohlenen Tageszufuhr das Produkt liefert. Diese Angabe bezieht sich ebenfalls auf die Tagesdosierung des Produkts. Für Natrium gibt es allerdings keinen Referenzwert.

Nach unserer Erfahrung wird Natrium in den gängigen Nahrungsergänzungsmitteln nicht als Mineralstoff zugesetzt. Die Kennzeichnung sieht dann wie in dem abgebildeten Beispiel aus: Die linke Tabelle mit den verwendeten Vitaminen und Mineralstoffen ist verpflichtend, die rechte Tabelle kann als freiwillige Kennzeichnung zusätzlich vorhanden sein.

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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