Das ärgert beim Einkauf:

Balis Basil Basilikum Ingwer Drink

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Die in der Zutatenliste deklarierte „natürliche Fruchtsüße“ lässt eine naturbelassene Zutat erwarten, was nicht der Fall ist.
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An zweiter Stelle der Zutatenliste des Basilikum-Ingwer-Drinks führt der Hersteller "natürliche Fruchtsüße" auf. Er erweckt damit den Eindruck einer natürlichen Zuckeralternative. Die Herstellung von Fruchtsüße kann mit einem einen aufwendigen technologischen Prozess verbunden sein, der dem Begriff „natürlich“ widerspricht. Fruchtsüße ist zudem aus unserer Sicht ernährungsphysiologisch nicht besser zu bewerten als Zucker und sollte daher nicht positiv herausgestellt werden. Der Hersteller sollte auf die Angabe „natürlich“ verzichten und bei der Bezeichnung „Fruchtsüße“ ergänzen, aus welcher Quelle sie stammt.

Deklaration von Fructose/Zucker als "natürliche Fruchtsüße" an zweiter Stelle der Zutatenliste erweckt den Eindruck einer gesunden Zuckeralternative.

Verbraucher aus Hannover vom 29.04.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Die Zutatenliste des Basilikum-Ingwer-Drinks führt als zweite Zutat „natürliche Fruchtsüße“ und insgesamt 5,5 Prozent Fruchtsäfte aus Fruchtsaftkonzentrat auf. Laut Nähwerttabelle enthält das Getränk 8,7 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Davon können nur weniger als ein Gramm aus den im Getränk enthaltenen Fruchtsäften stammen, den Großteil liefert die „natürliche Fruchtsüße“. Worum es sich dabei genau handelt, erfährt der Verbraucher über die Verpackung nicht.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Der Sachverständigen-Arbeitskreis ALS hat im April 2019 festgelegt, dass die Angabe „natürlich“ nicht zum technologisch aufwändigen Herstellungsverfahren von Fruchtsüße passt. Weiterhin bewertete der Arbeitskreis die Angabe „Fruchtsüße“ als unzureichend. Der Verbraucher könne bei „Fruchtsüße“ weder die Art des Lebensmittels erkennen noch dieses von verwechselbaren Erzeugnissen unterscheiden. Die Angabe soll daher mit der Angabe des Ausgangsmaterials ergänzt werden, beispielsweise „Fruchtsüße aus Apfelsaftkonzentrat“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Mit der Angabe „natürliche Fruchtsüße“ als Zutat verleiht der Hersteller dem Getränk einen naturbelassenen Anstrich und nutzt das positive Image von Früchten. Fruchtsüße kann aus verschiedenen Quellen, beispielsweise aus Fruchtsaftkonzentrat stammen. Die Gewinnung ist mit einem aufwendigen technologischen Prozess verbunden. Die so gewonnen Süße ist daher unserer Ansicht nach nicht mehr „natürlich“. Weiterhin fehlen der Fruchtsüße die ernährungsphysiologisch vorteilhaften Eigenschaften einer Frucht und sie ist daher nicht besser zu bewerten als Zucker. Hier erfahren die Kunden zudem nicht, woraus die Fruchtsüße gewonnen wurde.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die Angabe „natürlich“ verzichten und bei der Bezeichnung „Fruchtsüße“ ergänzen, aus welcher Quelle sie stammt.

Stellungnahme der BALIS GmbH, München

Kurzfassung:

Mit der Auflistung von natürlicher Fruchtsüße an zweiter Position der Zutatenliste entsprechen wir den aktuell geltenden Gesetzen der europäischen Lebensmittelverordnung. Die weitere Beschwerde des Verbrauchers können wir nur bedingt nachvollziehen, da das Getränk auf dem Rückenetikett ganz oben in fetter Schrift eindeutig erklärt wird, gemäß der Hinweise der Verbraucherzentrale von 2018. Die Angabe der Ausgangsmaterialien bei der Bezeichnung „natürliche Fruchtsüße“ ist u. E. nicht notwendig, da kein Bezug zu einer bestimmten Frucht hergestellt wird.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de