Das ärgert beim Einkauf:

Trader Joe’s Knäcke mini Sour Cream

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Doppelt so viel Käse wie Sour Cream im Knäcke
getaeuscht

Die Sortenbezeichnung weist auf Sour Cream als besondere Zutat des Knäckebrotes hin. Verbraucher werden dementsprechend die Geschmacksrichtung erwarten. Tatsächlich steckt jedoch doppelt so viel Emmentaler wie Sauermilcherzeugnis und weitere im Geschmack hervorstechendere Zutaten wie Leinsaat und Zwiebeln in größerer oder gleicher Menge im Knäcke. Der Anbieter sollte unserer Ansicht nach die Sorte nach der mengenmäßig wesentlichen Geschmackszutat benennen.

Der Hersteller verspricht Knäcke mini mit Sour Cream. Das Knäcke schmeckt aber sehr stark nach Käse. Im Zutatenverzeichnis ist der Gehalt an Emmentaler Käse (9 %) mengenmäßig gesehen höher als das Sauerrahmerzeugnis (4 %) und Sahnepulver (1 %) zusammen. Aus diesem Grund finde ich sollte das Produkt Knäcke mini mit Käse heißen.
Verbraucherin aus Hamburg vom 15.05.2016

Darum geht’s:

Die Sortenbezeichnung des Knäcke lautet „Sour Cream“. Der Beutel ist zum größten Teil durchsichtig. Nur recht klein sind am rechten oberen Rand ein Löffel Sauermilchprodukt, ein Stück Käse und eine Zwiebel abgebildet, die aber leicht zu übersehen sind. Die Zutatenliste nennt nach Weizenmehl 9 % Emmentaler Käse, 5 % Leinsaat, 5 % natives Olivenöl extra und 4 % Zwiebeln vor 4 % Sauermilcherzeugnis.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Sortenbezeichnung weckt aus unserer Sicht die Erwartung, dass im Produkt eine bedeutende Sour Cream als Zutat vorkommt. Das ist nicht der Fall und Verbraucher können sich daher nachvollziehbar getäuscht sehen.

Fazit:

Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite die für den Geschmack hervorstechende Zutat als Sortenbezeichnung wählen.

Stellungahme der Dr. Klaus Karg KG, Schwabach

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Benennung „Sour Cream“ dient als Angabe der Geschmacksbezeichnung, um das Produkt von anderen Sorten zu unterscheiden. Das vorliegende Mischverhältnis ist erforderlich, um den abgerundeten Geschmack zu erhalten. Alle Zutaten der Rezeptur sind erforderlich, um dem Produkt die Geschmacksrichtung „Sour Cream“ zu geben.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de