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Nach Abmahnung: Hersteller benennt Fitnessbären um

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Nach Abmahnung: Hersteller benennt Fitnessbären um

Gummibären enthalten in der Regel reichlich Zucker, Glukosesirup oder andere Süßungsmittel. Auch bei den „Fitnessbären“ der Frusano GmbH stand an erster Stelle der Zutatenliste „Fructosefreier Bio-Glucosesirup“. Dennoch warb der Hersteller auf der Verpackung mehrfach mit Fitness und vermittelte so den Eindruck, die süßen Bären seien für Sportler besonders geeignet und könnten die Leistung positiv beeinflussen. Eine Verbraucherin sah sich dadurch getäuscht und meldete das Produkt an Lebensmittelklarheit.

Die Expertinnen des Portals konnten den Täuschungsvorwurf nachvollziehen und gaben den Fall an den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weiter, der den Hersteller daraufhin abmahnte.

Sport treibende Bären für ein besseres Image

Der Anbieter hatte bei seinem Produkt gleich auf mehrfache Weise einen Fitnessbezug hergestellt: Unter dem Produktnamen „Fitnessbären“ waren drei Sport treibende Bären abgebildet. Auf der Rückseite war zudem erläutert, wie viel Energie 100 Gramm Fitnessbären liefern – nämlich angeblich für 31 Minuten Laufen, 43 Minuten Radfahren oder 39 Minuten Schwimmen. Ein Hinweis auf die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung fehlte.

Gesundheitsbezogene Angaben dürfen auf Lebensmitteln allerdings nur dann gemacht werden, wenn sie von der zuständigen EU-Behörde geprüft und genehmigt wurden. Zudem muss ein Hinweis auf die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung erfolgen. Nach Ansicht des vzbv stellt der Produktname in Verbindung mit der Gesamtaufmachung der Verpackung eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar. Auch die nährwertbezogene Angabe „reich an Malzzucker“ ist nach Ansicht des vzbv unzulässig und wurde abgemahnt. Mit der Werbung würden Verbraucher zudem zu übermäßigem Verzehr der Gummibären ermutigt.

Die Frusano GmbH hat die Unterlassungserklärung inzwischen unterzeichnet und darin zugesichert, die kritisierten Abbildungen und Begriffe ab dem 15.09.2018 nicht mehr für die Bären zu verwenden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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