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Nanotechnologie in Lebensmitteln: Vorkommen und Kennzeichnung

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Nanotechnologie in Lebensmitteln: Vorkommen und Kennzeichnung

Nanopartikel sind winzige Teilchen mit einer Größe bis zu 100 Nanometer, also 100 Milliardstel Meter. Nanoteilchen kommen auch natürlich vor, sie entstehen zum Beispiel bei Verbrennungsprozessen. Teilchen dieser geringen Größe können ganz neue Eigenschaften oder eine weitaus größere Reaktionsfähigkeit als die eigentliche Ausgangssubstanz entwickeln. Die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind für viele Nanomaterialien noch nicht ausreichend erforscht.

In der Nanotechnologie werden Anwendungsmöglichkeiten, beispielsweise in der Medizin, Kosmetik, Energie- oder Computertechnik, erforscht. In vielen Bereichen sind Nanopartikel bereits im Einsatz, unter anderem in Kosmetika, Lacken und Verpackungen. Werden Nanoteilchen direkt als Zutaten in Lebensmitteln eingesetzt, beispielsweise in Form von Zusatzstoffen, besteht eine Kennzeichnungspflicht.

Nanotechnologie in Lebensmitteln

Seit dem 13. Dezember 2014 müssen Zutaten, die in Form „technisch hergestellter Nanomaterialien“ bei Lebensmitteln eingesetzt werden, mit „Nano“ im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden. Allerdings gibt es praktisch keine herkömmlichen Zutaten, die unter diese Definition fallen. Für einige Zusatzstoffe prüft die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bis zum Jahr 2020, ob sie als Nanomaterialien eingestuft und damit gekennzeichnet werden müssten. Dies sind:

  • Titandioxid (E 171),
  • Eisenoxide und Eisenhydroxide (E 172),
  • Silber (E 174),
  • Gold (E 175),
  • Siliciumdioxid (E 551),
  • Calciumsilicat (E 552),
  • Magnesiumsilicat (E 553a) und
  • Talkum (E 553b).

Für Titandioxid ist diese Prüfung bereits abgeschlossen. Es gilt nach der Definition der Europäischen Kommission nicht als „technisch hergestelltes Nanomaterial“, kann aber bis zu 3,2 Prozent zufällig entstandene Nanopartikel enthalten.

Siliziumdioxid enthält Partikel im Nanobereich, die sich zu größeren Teilchen zusammenschließen. Ob sie als Nanomaterial einzustufen sind, ist bislang unklar. Einige Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln geben an, Siliziumdioxid oder Kieselsäure als Nanomaterial zuzusetzen. Außerhalb des Bereichs der Nahrungsergänzungsmittel sind bislang kaum Lebensmittel mit Nano-Kennzeichnung bekannt.     

Nanomaterialien, die erstmalig Lebensmitteln zugesetzt werden sollen, um ihnen neue Eigenschaften zu verleihen, gelten als „Novel Food“ oder „neuartiges Lebensmittel“ und müssen einen Zulassungsprozess durchlaufen. Bisher ist auf dem Europäischen Markt kein einziges Nano-Lebensmittel zugelassen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand liegen auch keine entsprechenden Anträge vor.  

Nicht kennzeichnungspflichtige Nanotechnologie

Nicht kennzeichnungspflichtig sind natürliche, zufällige oder verfahrensbedingte Nanomaterialien. Darunter fallen Nanomaterialien die beim Mahlen von Mehl oder Kaffee, bei der Homogenisierung von Fruchtsäften oder bei der Emulgierung von Fett entstehen.

Auch Nanokapseln, wie sie bereits als Träger für Zusatzstoffe, Vitamine oder Fettsäuren beispielsweise in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden, gehören nicht zu den kennzeichnungspflichten Nanomaterialien. Die Größe der Kapseln liegt zwar im Nanobereich, allerdings kommen sie auch natürlicherweise vor. Da sie keine neuartigen Eigenschaften besitzen, werden sie nicht als Nanomaterialien eingestuft und unterliegen somit keiner Zulassungspflicht. Das Material, aus welchem die Kapseln bestehen, muss allerdings in der Zutatenliste angegeben werden (z.B. Emulgator Polysorbat/ E432).

Während die Nanotechnologie in Lebensmitteln selbst eher eine untergeordnete Rolle spielt, sind technisch hergestellte Nanomaterialien für Kunststoffverpackungen bereits zugelassen. Sie sollen das Packgut beispielsweise besser vor UV-Strahlung, vor dem Keimen oder vor Austrocknung schützen. Die Nanomaterialien müssen spezielle Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie in Lebensmittelverpackungen eingesetzt werden dürfen. Gekennzeichnet werden muss deren Einsatz hierbei nicht.

Skepsis bei Verbrauchern

Während die meisten Verbraucher der Nanotechnologie grundsätzlich positiv gegenüberstehen, sind sie bei Lebensmitteln eher skeptisch. Tatsächlich sind viele Fragen bislang nicht geklärt. Das betrifft sowohl mögliche gesundheitliche Auswirkungen als auch die Folgen für die Ökosysteme.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale besteht im Bereich der Nanotechnologie noch dringender Forschungsbedarf. Die Auswirkungen der Nanomaterialien auf Mensch und Umwelt sind vielfach noch unklar. Um Verbraucher vor den ungeklärten Risiken der Nanotechnologie zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen eine weltweite Melde- und Zulassungspflicht für Nanopartikel im Lebensmittelbereich, einschließlich umfassender Risikobewertungen.

Die Kennzeichnungspflicht für Nanomaterialien sollte sich nicht auf Lebensmittel beschränken, sondern auch für Lebensmittelverpackungen gelten.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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peter
09.02.2023 - 08:57

digga was das hier ich weine ich raff nix amk

24.01.2023 - 10:45

Leider war der Artikel für mich nicht hilfreich, da ich eigentlich mehr über Farbstoffe erfahren wollte. Schade

Dean B.
10.02.2022 - 10:31

Nicht wirklich, es ist zwar größtenteils recht übersichtlich, jedoch nicht wirklich Informationen reich welche man für die Arbeitsmappe bräuchte.

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