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„Low-Carb“ ist für Lebensmittel nicht definiert – und daher unzulässig

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„Low-Carb“ ist für Lebensmittel nicht definiert – und daher unzulässig

Wenig Kohlenhydrate im Essen – das ist das Prinzip von „Low Carb“. Unzählige Ratgeber beschäftigen sich mit der Ernährungsform, die angeblich das Abnehmen erleichtern soll. Auf Lebensmittel-Etiketten gilt „Low Carb“ allerdings als nähwertbezogene Angabe. Und diese ist laut der Health-Claims-Verordnung nicht zugelassen.

Kohlenhydratarm ist rechtlich nicht definiert

Angaben auf Lebensmitteln, die sich auf bestimmte Nährstoffe beziehen, sind strengen Regeln unterworfen. Diese sind in der EU-Health-Claims-Verordnung genau definiert. Wer mit Begriffen wie „fettarm“ oder „kalorienreduziert“ wirbt, muss Vorgaben zum Fett- oder Kaloriengehalt erfüllen. „Low Carb“ lässt sich in etwa übersetzen mit „kohlenhydratarm“. Eine solche oder gleichbedeutende Angabe ist rechtlich nicht definiert und daher auch nicht zulässig. Zu diesem Schluss kam unter anderem das Oberlandesgericht Hamburg, das über ein „Low-Carb“-Proteinmüsli entscheiden musste.

Im Gegensatz dazu ist die Angabe „kohlenhydratreduziert“ unter bestimmten Voraussetzungen durchaus zulässig. Ein Hersteller, der diesen Begriff verwendet, muss allerdings auf dem Etikett nachvollziehbar machen, dass das Produkt mindestens 30 Prozent weniger Kohlenhydrate gegenüber einem vergleichbaren Produkt enthält. Einzelne Hersteller nutzen diese Werbemöglichkeit bereits und verwenden die Angabe „Lower Carb“ auf ihren Lebensmitteln.

Nährwertbezogene Angaben sollten auf Anhieb verständlich sein. „Lower Carb“ ist deshalb keine Alternative zur unzulässigen Angabe „Low Carb“, denn beide klingen ähnlich und werden im Zuge des Low-Carb-Trends vermutlich als „arm an Kohlenhydraten“ verstanden. Somit kann die Angabe einen falschen Eindruck vermitteln, vor allem wenn Lebensmittel zwar einen reduzierten, aber dennoch erheblichen Gehalt an Kohlenhydraten aufweisen. Ob tatsächlich ein Täuschungspotenzial besteht, müsste im Streitfall ein Gericht am konkreten Einzelfall beurteilen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Friedrich-Wilhelm Fritz
28.11.2018 - 14:35

Ich finde, hier findet eine dreiste Verunsicherung der Verbraucher statt. Von einer Verbraucherzentrale hätte ich das niemals erwartet.
Ein Low-Carb-Diät ist eine Diät, die zeitlich befristet und medizinisch überwacht, stattfindet. An einer solchen Diät nehme ich gerade teil. Es sind exakt 12 Wochen mit 800 kcal täglich + mindesten 8500 Schritte (gehen, laufen, joggen) pro Tag. Nach den 12 Wochen erfolgt eine moderate Anhebung der kcal.

Die Diät ist besonders für Diabetiker dazu geeignet, die Bauchspeicheldrüse zu entlasten - durch eben wenig zuckerhaltige Speisen und Getränke, gesunde Lebensmittel und ausreichender Bewegung.

Redaktion Lebensmittelklarheit
04.12.2018 - 16:10

Es geht in unserem Artikel nicht um Low-Carb-Diäten, sondern um die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Angabe „Low Carb“. Hier gibt es rechtliche Vorschriften, wonach die Angabe auf Lebensmitteln nicht zugelassen ist. Diese stellen wir dar. Es liegen übrigens auch bereits Gerichtsurteile dazu vor.

Dem steht nicht entgegen, dass es gute, medizinisch betreute Diäten geben kann, die auf dem „Low-Carb“-Prinzip beruhen.

A.S.
19.05.2018 - 19:22

Guten Tag,

gibt es keinen Grenzwert, ab wann ein lebensmittel als « low carb » bezeichnet werden darf (Im Kommentar oben wird von 23% gesprochen) ?

Und: wie sieht das rechtlich in der Schweiz aus?

Redaktion Lebensmittelklarheit
05.06.2018 - 10:33

Rechtlich gibt es keinen Grenzwert für die Kennzeichnung „Low Carb“, also „niedriger Kohlenhydratgehalt“, auf Lebensmitteln. Das gilt auch für die Schweiz.

In Ratgebern und im Internet findet man unterschiedlich strenge „Low-Carb-Diäten“, deren „Obergrenzen“ für Kohlenhydrate entsprechend uneinheitlich sind. Für den oben genannten Wert von 23 Prozent gibt es unseres Erachtens keine wissenschaftliche Grundlage.

Mia
08.11.2017 - 11:21

Was soll denn das für eine unsinnige Definition von Low Carb sein? Bitte nennen sie mir eine Quelle für diese 23%, was für eine Zelle soll das denn sein bitte? Und was heißt hier "gesundheitsschädlich"? So einen Quatsch zu verbreiten halte ich für gesundheitsschädlich.

Evi1M4chine
04.11.2017 - 00:17

So ein Unsinn! „Nicht definiert“! Seit wann muß alles was gesagt wird definiert sein, bevor es gesagt werden darf? „Milchschnitte“ ist auch nicht „definiert“. „Würde“ ist nicht definiert, und „unantastbar“ für „Würde“ schon garnicht! „DEFINIERT“ ist nicht definiert! So gut wie alle Gesetze stützen sich auf vage Begriffe, die vom Richter je nach Tageslaune ausgelegt werden!
Das ist mal wieder typisch deutsche Denke: Alles was nicht in Regelungen und Normen gepresst wurde, ist verboten. Verboten, verboten, verboten. Hauptsache verboten. Denn nichts macht dem Deutschen mehr Spaß, als andere zurechtzuweisen. Vor *allem* dann, wenn der Anwendungsfall jener Regelung der ursprünglichen Intention und dem gesunden Menschenverstand widerspricht.

Zudem IST „Low Carb“ sogar definiert, für alle die sich nur fünf Minuten damit beschäftigt haben. Es steht nämlich für Lebensmittel, die nicht mehr Kohlenhydrate enthalten, als eine Zelle in der Natur enthalten kann. Und das sind 23%.
Denn gesundheitsschädlich wirds erst, wenns darüber geht. Dann müßen die Kohlenhydrate nämlich azellular sein. Und das ist, nach aktuellem Forschungsstand die Zusammensetzung, in der sie gesundheitschädlich sind. (Da ab da die Bakterien ungezügelt wachsen, die die Leptin-Resistenz verursachen.)

Darf jetzt die Zuckerindustrie auf Lebensmittelklarheit.de Artikel verfassen, oder was?

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