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Zutaten in fertigen Milchreismischungen zum Anrühren

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Zutaten in fertigen Milchreismischungen zum Anrühren

Frage

Ich habe ein Milchreis-Fertigprodukt zum Selbstanrühren gekauft. Das Produkt enthält zum größten Teil (Instant-)Reis und weißes Pulver (Stärke, Emulgator, etc.). Jetzt habe ich mehrere solcher Produkte unterschiedlicher Hersteller verglichen und mir ist aufgefallen, dass der Reisanteil doch stark variiert (20 Prozent). Gibt es irgendeine gesetzliche Verordnung/Richtlinie, welche regelt, wie viel Reis im Milchreis vorhanden sein muss? Mich würde es gerade bei Produkten interessieren, welche im Lebensmittelnamen selbst Bestandteile gelistet haben (Milch und Reis). Desweiteren würde ich gerne wissen, in welche Kategorie Milchreis einzuordnen ist, sodass ich nachschauen kann, welche Zusatzstoffe (explizit Süßstoffe) erlaubt sind.

Antwort

Für Milchreis-Fertigprodukte zum Anrühren gibt es keine konkreten gesetzlichen Vorschriften und somit auch keinen vorgeschriebenen Mindestreisgehalt. Der Reisgehalt muss nach unserer Rechtsauffassung jedoch gekennzeichnet sein.

Milchreis-Fertigprodukte zu Anrühren bestehen aus mehreren Zutaten. Oft steht vorne auf der Packung schlicht „Milchreis“. Auf der Packung muss aber irgendwo eine Bezeichnung stehen, die die Art des Erzeugnisses wirklich erkennen lässt – hier also klarstellt, dass es sich um eine Fertigmischung handelt. Denkbar wäre eine Beschreibung wie „Zubereitung für Milchreis“.

In der Regel sollen diese Produkte mit Milch zubereitet werden – (Trocken-)Milch ist daher meist nicht enthalten.

Der Reisgehalt muss unserer Auffassung nach auf der Verpackung stehen. Denn er ist in der Bezeichnung genannt und kann unserer Ansicht nach für die Kaufentscheidung erheblich sein.

Neben Reis sind die wichtigsten weiteren Zutaten in solchen Fertigprodukten:

  • Zucker: da Milchreis bei uns üblicherweise als Süßspeise verzehrt wird
  • Stärke, Verdickungsmittel und Emulgatoren: diese Binden zusätzlich Flüssigkeit und sorgen für eine cremige Konsistenz

Der Reisanteil variiert also, je nachdem wie viel Zucker im Produkt ist und welche Konsistenz nach der Zubereitung erreicht werden soll. 

Grundsätzlich sind für Milchreistrockenprodukte zwei der im Anhang II der EU-Zusatzstoff-Verordnung aufgeführten Lebensmittelkategorien denkbar, nämlich „06.7 Vorgekochte oder verarbeitete Getreidekost“ und „16 Dessertspeisen“. Wir gehen jedoch davon aus, dass sie eher den Dessertspeisen zuzuordnen sind. Demnach sind für brennwertverminderte und ohne Zuckerzusatz hergestellte Milchreiszubereitungen sämtliche Zusatzstoffe der Klasse Süßungsmittel (Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe) erlaubt.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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