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Wasser in der Zutatenliste

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Wasser in der Zutatenliste

Frage

Wenn Wasser mehr als 5 Prozent ausmacht, muss dann das Wasser mit der genauen Prozentangabe z.B. "20% Wasser" in der Zutatenliste aufgeführt werden, oder kann bloß "Wasser" nach Aufzählung aller festen Zutaten erwähnt werden?

Antwort

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht, nach der die Zutat Wasser ab einer bestimmten Mindestzusatzmenge auch mengenmäßig in der Zutatenliste angegeben werden muss.
Es gibt eine gesetzliche Regelung, nach der in der Bezeichnung genannte oder in anderer Weise werblich, zum Beispiel bildlich, hervorgehobene Zutaten mengenmäßig in der Zutatenliste angegeben werden müssen, wie der Butteranteil in Butterkeksen. Wir können uns jedoch in der Praxis keinen Fall vorstellen, in dem diese Regelung auch für Wasser zum Tragen kommen könnte. Denn es gibt Ausnahmen von dieser Regel. So ist eine mengenmäßig Kennzeichnung von Zutaten nicht erforderlich, wenn die genannte oder abgebildete Zutat für die Kaufentscheidung nicht relevant ist. Selbst bei „Wassereis“ zum Beispiel ist die Menge zugesetzten Wassers wohl nicht kaufentscheidend.
Zugesetztes Wasser fügt sich in die Zutatenliste genauso ein, wie andere Zutaten auch: Die Auflistung erfolgt immer in absteigender Reihenfolge nach Gewicht – was am meisten drin ist, steht an erster Stelle. Ab einer Zusatzmenge von zwei Prozent darf die Reihenfolge der Zutaten beliebig gewählt werden.
Für Wasser gilt allerdings eine Sonderregelung: Bei fast allen Lebensmitteln kann seine Angabe in der Zutatenliste entfallen, wenn sein Gewichtsanteil nicht mehr als fünf Prozent ausmacht. Lediglich bei Fleisch, Fleischzubereitungen, unverarbeiteten Fischereierzeugnissen und unverarbeiteten Muscheln muss zugesetztes Wasser auch dann in der Zutatenliste stehen, wenn es weniger als fünf Prozent des Gewichts ausmacht.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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