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Omega-3-Fettsäuren in angereicherten Lebensmitteln

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Omega-3-Fettsäuren in angereicherten Lebensmitteln

Frage

Auf vielen Produkten finden sich mittlerweile (Werbe-)Hinweise zu Omega-3-Fettsäuren, zum Beispiel in Jogurt, Fleisch- und Wurstwaren.
Diese Fettsäuren entstammen doch in der Regel aus Fisch. Warum muss dann nicht ein Hinweis des Allergens auf die Packung?

Antwort

Fette und Öle enthalten unterschiedliche Mischungen von Fettsäuren. Die so genannten Omega-3-Fettsäuren sind dabei aus gesundheitlicher Sicht als besonders wertvoll anzusehen.

Einige Lebensmittel sind von Natur aus reich an Omega-3-Fettsäuren, zum Beispiel einige Pflanzenöle wie Rapsöl und Leinöl sowie fettreiche Seefisch-Arten. Zum Anreichern von Lebensmitteln mit Omega-3-Fettsäuren dienen häufig Fischöle. Die Fettsäuren können aber auch aus marinen Mikroalgen gewonnen werden.

Wenn Hersteller ihre Produkte mit Omega-3-Fettsäuren anreichern, erfahren Sie die dafür verwendeten Zutaten bei verpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste. Dabei ist die vorgeschriebene Allergenkennzeichnung zu berücksichtigen. Erfolgte die Anreicherung mit Fischölen, so ist in der Zutatenliste dann auch ausdrücklich „Fischöl“ oder „Fischölkonzentrat“ aufgeführt. Möglich sind auch Formulierungen wie "Omega-3-Fettsäuren aus Fischöl". Angaben wie „tierische Fette und Öle“ sind in diesem Fall nicht zulässig.

Allergene wie Fisch müssen in der Zutatenliste hervorgehoben werden. Ist für ein Lebensmittel keine Zutatenliste vorgeschrieben, muss auf enthaltene kennzeichnungspflichtige Allergene wie Fisch durch die Angabe „Enthält…“ hingewiesen werden. Diese Angabe kann nur entfallen, wenn bereits die Bezeichnung des Lebensmittels auf das betreffende Allergen hinweist, also z.B. „Fischöl“. Auch beim Angebot loser Ware, etwa beim Bäcker, muss gegebenenfalls über kennzeichnungspflichtige Allergene wie Fischöl informiert werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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