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Nährwertangaben bei Pinienkernen

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Nährwertangaben bei Pinienkernen

Frage

Ich bin ein bisschen verwirrt. Ich kaufe zum Beispiel Pinienkerne von drei unterschiedlichen Herstellern und die Nährwerte unterscheiden sich extrem, obwohl wirklich exakt die gleichen Kerne drin sind. Auch bei Papaya habe ich im Internet sehr viel unterschiedliche Angaben gefunden. Auf was genau kann ich mich denn da verlassen? Wer ist denn zuständig oder wer überwacht, was auf die Packung kommt? Vielleicht können Sie mir ja auch eine Datenbank oder ähnliches empfehlen, wo die Durchschnittswerte der einzelnen Produkte "stimmen".

 

Antwort

Unterschiedliche Nährwerte bei Pinienkernen sind möglich, da Hersteller verschiedene Möglichkeiten habe, die Nährwerte zu bestimmen und auf verschiedene Nährwerttabellen zurückgreifen können. Die Angaben auf der Verpackung sind dennoch verlässlich, da zu große Abweichungen zwischen Nährwertkennzeichnung und den tatsächlichen Nährstoffgehalten von der Lebensmittelüberwachung geahndet würden.

Die Nährwertangaben auf Lebensmitteln beruhen auf Durchschnittswerten. Das ist sogar gesetzlich so vorschrieben. Damit sollen natürliche Schwankungen, etwa aufgrund von Anbaugebiet, Erntezeitpunkt oder Lagerbedingungen wie Temperatur oder Luftfeuchtigkeit ausgeglichen werden. Gerade bei mehr oder weniger unverarbeiteten Lebensmitteln landwirtschaftlichen Ursprungs, wie Pinienkernen, können Nährwertschwankungen beträchtlich sein.

Geprüft wird die Packungskennzeichnung von der örtlich zuständigen amtlichen Lebensmittelüberwachung – entweder nach dem jährlichen bundesweiten Überwachungsplan (BÜP), aufgrund eines Verdachtes oder einer Verbraucherbeschwerde. Weicht ihre Analyse zu stark von dem gekennzeichneten Nährwert ab, kann sie die Nährwertkennzeichnung der Ware beanstanden.

Wie hoch eine Abweichung im Einzelfall sein darf, ist rechtlich nicht geregelt. Ein Leitfaden der EU-Kommission über Toleranzen bei der Nährwertkennzeichnung hilft der Überwachung bei der Beurteilung der Werte. Dieser Leitfaden ist aber rechtlich nicht verbindlich, sondern nur eine Orientierungshilfe.

Der Gesetzgeber bestimmt drei Möglichkeiten, wie Hersteller die Durchschnittswerte für Nährwertangaben ermitteln müssen. Die drei Verfahren dürfen auch kombiniert angewandt werden:

  1. Eigene Lebensmittelanalysen
  2. Berechnung mittels allgemein anerkannter Nährwertdaten: Hierzu gibt es eine Reihe publizierter Nährwerttabellen, die regelmäßig aktualisiert werden, z.B. der „Souci, Fachmann, Kraut“ oder der sogenannte Bundeslebensmittelschlüssel.
  3. Bestehen Lebensmittel aus mehreren Zutaten dürfen ihre Nährwerte aus den Durchschnittsnährwerten der Zutaten berechnet werden.

Neben den sehr umfangreichen jedoch kostenpflichtigen Online-Datenbanken „Souci, Fachmann, Kraut“ und dem „Bundeslebensmittelschlüssel“, die vor allem zur Verwendung für Firmen gedacht sind, gibt es Nährwerttabellen für Verbraucher, die die Nährwerte der gängigsten Lebensmittel auflisten. Als Beispiele zu nennen wären „Die große GU Nährwert-Kalorien-Tabelle“ von Elmadfa, Aign, Muskat und Fritzsche oder „Die Nährwerttabelle“ von Heseker/Heseker in ihrer jeweils aktuellsten Fassung.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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