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Müsliriegel ohne Zuckerzusatz

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Müsliriegel ohne Zuckerzusatz

Frage

Ich habe einen Müsli-Riegel Schoko gekauft. Auf der Papierverpackung außen steht "-ohne Zuckerzusatz*". Das Sternchen findet sich an der Seite und gibt die Info, dass das Produkt von Natur aus Zucker enthält. Allerdings sieht die Zutatenliste folgendermaßen aus: "Maltitsirup, 25% Getreide (...), Schoko-Weizen-Reis-Mais-Crispies (...), 8% Maltit- Vollmilchschokolade (Süßungsmittel Maltit, Kakaobutter, Vollmilchpulver, Kakaomasse, Emulgator Sojalecithine), Kokosfett ganz gehärtet, Cornflakes (...), Maltodextrine, Feuchthaltemittel Glycerin, Erdnüsse geröstet, gehackt, Weizen- Mais- Crispies (...), ungezuckerte Kondensmilch, Vitamine (C, E, B6, B2, B1, Folsäure, B12), Rohrohrzuckerablaufsirup, Aromen, Emulgator Sojalecithine, Kakao". Zucker an erster Stelle der Zutatenliste und am Ende noch Rohrohrzuckerablaufisirup ist – den Zucker in den Zutaten der Zutaten mal außen vorgelassen – für mich NICHT ohne Zuckerzusatz.

Antwort

Die Angabe "ohne Zuckerzusatz" besagt, dass dem Produkt keine Ein- und Zweifachzucker wie Trauben- oder Haushaltszucker oder andere Lebensmittel wegen ihrer süßenden Wirkung, etwa Honig, zugesetzt wurden. Das ist in der europäischen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (HCVO) so geregelt.

Bei Maltit handelt es sich um einen Zuckeraustauschstoff. Maltit zählt zur Gruppe der Zuckeralkohole, ist also kein Ein- oder Zweifachzucker. Der Zusatz von Maltit steht daher nicht im Wiederspruch zu der Aussage „Ohne Zuckerzusatz“. Zuckeraustauschstoffe unterscheiden sich von herkömmlichen Zuckern in ihrer Struktur und auch in ihrer Verwertung im Körper. Sie werden häufig als Zuckerersatz in Lebensmitteln mit reduziertem Zuckergehalt oder "ohne Zuckerzusatz" verwendet.

Bei Rohrohrzuckerablaufsirup handelt es sich um ein Nebenprodukt der Rohrzuckergewinnung. Er enthält neben Zucker auch verschiedene Nichtzuckerstoffe.Durch die Nichtzuckerstoffe schmeckt der Sirup nicht ausschließlich süß, sondern bekommt eine salzig-bittere, lakritzartige Note. Deshalb kann es sein, dass der Zusatz des Ablaufsirups nicht primär zur Süßung erfolgt, sondern vielmehr wegen seiner geschmacksabrundenden Wirkung. Dann wäre sein Zusatz auch bei einem Produkt, das mit der Angabe „Ohne Zuckerzusatz“ beworben wird, nach den Vorgaben der HCVO zulässig. Ob das unter den gegebenen Umständen der Fall ist, kann letzten Endes jedoch nur ein Gericht entscheiden.

Die Zahl der Anfragen und Beschwerden zur Werbung "ohne Zuckerzusatz" zeigen uns, dass die Angabe für viele Verbraucher missverständlich ist. Weitere Fragen und Informationen zu süßenden oder zuckerhaltigen Zutaten in Produkten "ohne Zuckerzusatz" finden Sie unten bei den weiterführenden Informationen.

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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