Fragen & Antworten

Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Banderole

Teasertitel
Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Banderole

Frage:

Bei einem Hummus-Dip aus Kichererbsen ist das Haltbarkeitsdatum ausschließlich auf der Banderole aus Pappe aufgedruckt, nicht jedoch auf der eigentlichen Plastik-Verpackung. Das hat zwei Nachteile:

1. Wenn man die Verpackung öffnen will, muss man die Banderole entfernen. Einmal entsorgt, fehlt die Information über die Haltbarkeit, die man ja solange benötigt, wie man das Hummus verzehren möchte.

2. Besteht die Möglichkeit, auf einfachste Weise zu betrügen, indem man die Papp-Banderole austauscht gegen eine mit einem neueren Datum, ohne irgendwelche Spuren zu hinterlassen. Ich habe keine Veranlassung zu glauben, dass bei dem Hummus irgendetwas nicht stimmt. Aber aus den beiden genannten Gründen und weil es in der Vergangenheit schlagzeilenträchtige Betrügereien mit dem Haltbarkeitsdatum bei Fleisch gab, schlage ich vor, das Haltbarkeitsdatum zukünftig nicht nur auf die austauschbare Banderole, sondern auch auf das Plastik-Behältnis zu drucken.

 

Antwort:

Tatsächlich wäre es grundsätzlich wünschenswert, wenn Anbieter von Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum auf einem Teil der Verpackung aufdrucken würden, der sich nicht entfernen lässt. Zwingend erforderlich ist dies laut Gesetz jedoch nicht.

Ist nichts anderes angegeben, bezieht sich das Mindesthaltbarkeitsdatum ohnehin nur auf die ungeöffnete Ware. Ist die Verpackung geöffnet, verliert das Datum seine Gültigkeit.   

Ihre Bedenken, dass eine lose Banderole den Anbietern ein betrügerisches Verhalten leichter machen würde, können wir zwar nachvollziehen. Allerdings ist ein Betrug im Lebensmittelrecht keine Bagatelle, sondern eine Straftat, die in schweren Fällen Freiheitsstrafen zur Folge haben kann – beispielsweise wenn eine Gesundheitsgefahr für Verbraucher entsteht. Betrügerisches Handeln ist zum Glück die absolute Ausnahme. Die Lebensmittelkennzeichnung kann davor auch kaum schützen, denn kriminelle Personen oder Firmen werden immer wieder Möglichkeiten finden, Lebensmittel zu verfälschen

Ohne einen konkreten Verdacht können Sie aber grundsätzlich davon ausgehen, dass die Kennzeichnung nicht manipuliert wurde.   

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.4 (10 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.