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Kennzeichnung „von Natur aus glutenfrei“

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Kennzeichnung „von Natur aus glutenfrei“

Frage

Ich hatte in verschiedenen Läden sonst immer Reis gekauft, auf dem stand: „von Natur aus glutenfrei“. Leider finde ich den nicht mehr, beziehungsweise, es steht nicht mehr drauf. Können Sie mir eine Antwort geben, warum der Hinweis auf einigen Sorten draufsteht und auf anderen nicht?

Antwort

Reis zählt zu den Getreidearten, die von Natur aus glutenfrei sind – egal, ob sie entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht. Dagegen enthalten Dinkel, Weizen und seine Urformen wie Einkorn, Gerste und Roggen das Getreideeiweiß Gluten natürlicherweise.

Die Hinweise „glutenfrei“ oder „von Natur aus glutenfrei“ sind nicht verpflichtend und nur dann zulässig, wenn das Lebensmittel bei Abgabe an den Endverbraucher höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel aufweist. Für die Hinweise reicht es übrigens nicht, dass ein Lebensmittel natürlicherweise kein Gluten enthält. Auch im weiteren Umgang mit der Rohware wie Transport, Verarbeitung, Verpackung muss eine Verunreinigung mit glutenfreien Getreidearten und Zutaten ausgeschlossen sein. Bei Hafer beispielsweise sind Probleme mit Verunreinigungen durch Weizen, Roggen oder Gerste bekannt.

Unklar ist aus unserer Sicht trotzdem, ob die Werbung mit dem Hinweis „glutenfrei“ auf Reis zulässig ist, denn es könnte sich dabei um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten handelt. Dies ist der Fall, wenn eine Eigenschaft eines Lebensmittels besonders beworben wird, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften haben. Um den Vorwurf der Werbung mit Selbstverständlichkeiten zu umgehen, verwenden einige Hersteller den Hinweis „von Natur aus glutenfrei“. Im Zweifel müsste ein Gericht entscheiden, ob bei der Angabe „glutenfrei“ auf Reis eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten vorliegt.

Aus unserer Sicht kann der Hinweis „von Natur aus glutenfrei“ Verbraucher verwirren, wenn er auf einigen Reispackungen aufgedruckt ist und auf anderen nicht.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Lucas Meier
16.09.2020 - 18:37

Was für eine absolut grottenschlechte Regelung. Menschen mit Zöliakie sind sicher dankbar für jeden Hinweis. Wenn es glutenfrei ist, warum darf man damit nicht werben. Es ist selbstverständlich das getrocknete Erdbeeren keine Chemie enthalten, dennoch kann man doch damit werben.
Verzeihen Sie den Pejorativ, aber was ein B********!

Susanne Adler
22.11.2019 - 09:51

Aber wie sieht es mit dem Transportweg und der Produktionsstätte aus? Wenn dort auch glutenhaltige Waren transportiert oder produziert werden, kann es zu "Verunreinigungen" kommen. Auch bei Dauerwurst kann Salz eingesetzt werden, das durch Mehlzusatz "verunreinigt" ist, damit es besser rieselt.

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