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Kennzeichnung von Backwaren aus der SB-Theke

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Kennzeichnung von Backwaren aus der SB-Theke

Frage:

Ich habe eine Frage bezüglich der Kennzeichnung von Backwaren, die im Supermarkt an einer Selbstbedienungs-Station verkauft werden. Müssen diese, sofern sie vorverpackt in der SB-Theke ausliegen mit Nährwerten gekennzeichnet werden oder reichen Angaben wie Zutatenliste etc., da sie ja zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden?

Antwort:

Die von Ihnen beschriebenen Backwaren aus der SB-Theke benötigen keine Nährwertkennzeichnung.

Seit Juli 2017 gelten für fast alle Lebensmittel, die zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden, umfangreiche Kennzeichnungsvorschriften. Sie müssen fast alle Informationen tragen wie Lebensmittel in Fertigpackungen, zum Beispiel den Namen und die Adresse des Anbieters, eine Zutatenliste, eine Allergenkennzeichnung und das Mindesthaltbarkeitsdatum. Eine Nährwertdeklaration hingegen ist bei diesen Lebensmitteln nicht vorgeschrieben. Das hat der deutsche Gesetzgeber in der nationalen Gesetzgebung so geregelt.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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