Fragen & Antworten

Gibt es Vorgaben für Schriftfarbe und Kontrast?

Teasertitel
Gibt es Vorgaben für Schriftfarbe und Kontrast?

Frage

Gibt es eine allgemeingültige Regel, die besagt, dass die Farbwahl des Hintergrundes und die Farbe der Schrift so gewählt werden müssen, dass Pflichtangaben wie die Zutatenliste deutlich lesbar sind?

Auf den Dosen meines Getränkepulvers ist beispielsweise der Hintergrund in einem eher hellem Orange gehalten und die Schriftfarbe ist weiß. Es ist praktisch kaum lesbar. Sogar eine Kombination aus hellgrünem Hintergrund mit helloranger Schrift habe ich schon entdeckt; es ist praktisch unleserlich.

Ich weiß, dass alle Pflichtangaben „an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen“ sind und dass die Schriftgröße mindestens 1,2 Millimeter – bezogen auf das kleine x sein muss.

Zu Vorgaben zur Lesbarkeit durch festgelegte Hintergründe ist mir aber nichts bekannt.
Ohne eine Vorschrift dahingehend könnte ein Hersteller genaugenommen ein vollkommen schwarzes Feld aufdrucken und bei Reklamationen behaupten, dass er lediglich für die Schrift die Farbe Schwarz gewählt hat. Also sollte es doch logischerweise dahingehend auch eine Regelung geben.

Antwort

Informationen auf Lebensmitteln müssen gut lesbar sein. Diese Verpflichtung gilt nicht nur im Hinblick auf die Schriftgröße, sondern betrifft auch beispielsweise Schriftart, Buchstabenbreite und Kontrast. Schwarze Schrift auf schwarzem Grund ist nicht zulässig.

Wie Sie richtig schreiben, sind die Anbieterfirmen dazu verpflichtet, Pflichtinformationen auf Lebensmitteln „an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen“. Dies schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vor. 
In der Verordnung ist zudem der Begriff der Lesbarkeit definiert. Als Faktoren, die die Lesbarkeit beeinflussen, werden neben der Schriftgröße auch der Buchstabenabstand, der Zeilenabstand, die Strichstärke der Schrift, die Schriftfarbe sowie die Schriftart genannt, außerdem das Verhältnis zwischen Buchstabenbreite und ‑höhe, die Materialoberfläche und der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund.

Die Verordnung sieht außerdem vor, dass die EU-Kommission eine spezielle Rechtsvorschrift zur Lesbarkeit erlässt, in der diese Faktoren genauer definiert werden. Bislang wurde eine solche Rechtsvorschrift aber noch nicht erlassen. Damit gibt es zwar keine konkreten Vorgaben, beispielsweise zum Kontrast. Eine schwarze Schrift auf schwarzem Grund, wie von Ihnen beschrieben, ist aber eindeutig unzulässig, da die Vorgabe der Lesbarkeit hier nicht erfüllt wäre.

Auch bei Lebensmittelklarheit gehen regelmäßig Beschwerden ein, weil Angaben auf Verpackungen schlecht lesbar sind. Diese betreffen häufig einen unzureichenden Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind konkretere Vorgaben zur Lesbarkeit längst überfällig. Anbieterfirmen müssen eine gute Lesbarkeit der Pflichtinformationen sicherstellen. Beispielsweise sollten sie immer einen deutlichen Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund gewährleisten.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 3.9 (15 Stimmen)