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„Naturbelassener“ Honig

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„Naturbelassener“ Honig

Frage

Ich habe im Handel einen Honig entdeckt, bei dem auf dem Etikett "naturbelassen" steht. Ist das rechtens? Bei Honig vom Imker gehe ich natürlich davon aus, dass der Honig naturbelassen ist. Aber es gibt im Handel ja auch viele Honige, die verschnitten sind, also eine Mischung von verschiedenen Honigen aus EG-/Nicht-EG-Ländern.

Zweite Frage: Wie verhält es sich mit der Angabe "kalt geschleudert"?

Antwort

Die Angabe „naturbelassen“ bei Honig ist lebensmittelrechtlich nicht definiert.

Die Honigverordnung schreibt vor, dass Honig keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden und keine honigeigenen Stoffe entzogen werden dürfen. Er darf nicht gegoren oder so stark erhitzt worden sein, dass die enthaltenen Enzyme erheblich inaktiviert wurden.

Insofern könnte Honig grundsätzlich als naturbelassen gelten.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hält die Angabe „naturbelassen“ auf Honig entsprechend für einen Hinweis auf eine Selbstverständlichkeit. Sie wäre damit unzulässig.

Allerdings gibt es auch andere Ansichten. Denn nicht jedes Behandlungsverfahren ist bei Honig verboten. Eine Ultraschallbehandlung ist beispielsweise möglich, um unerwünschte Bestandteile – wie Kristalle und Hefezellen – zu zerstören. Als „naturbelassen“ wäre der Honig dann streng genommen nicht mehr anzusehen.

Der Deutsche Imkerbund fordert für Honige, die die Bezeichnung „Echter Deutscher Honig" tragen, dass diese „naturbelassen“ sind, und knüpft daran konkrete Bedingungen. Beispielsweise gelten bestimmte, im Vergleich zur Honigverordnung strengere Analysewerte, die auf eine Hitzebehandlung hinweisen. Außerdem dürfen die im Honig enthaltenen Pollen nicht herausgefiltert werden.

Die Angabe „naturbelassen“ ist somit nicht eindeutig als eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten zu werten. Ob sie eine Irreführung darstellt, kann nur ein Gerichtsverfahren abschließend klären.

Der Hinweis „kalt geschleudert“ wurde von unabhängigen Fachleuten als Werbung mit Selbstverständlichkeit eingestuft und aus den Leitsätzen für Honig gestrichen.   

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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