Mit welcher E-Nummer werden Gewürzextrakte gekennzeichnet?
Antwort
Nur Zusatzstoffe erhalten E-Nummern. Sie können in der Zutatenliste dann entweder mit dem Klassennamen und der E-Nummer oder mit dem Klassennamen und der Substanzbezeichnung gekennzeichnet sein. Möglich wäre beispielsweise die Kennzeichnung „Geschmacksverstärker Natriumglutamat“ oder „Geschmacksverstärker E621“.
Gewürzextrakte gehören nicht zu den Zusatzstoffen und besitzen daher keine E-Nummer.
Bei Gewürzextrakten handelt es sich um Auszüge aus Gewürzen. Sie werden mit Hilfe von Lösungsmitteln aus einem oder mehreren Gewürzen gewonnen.
Rechtlich gehören Gewürzextrakte zu den Aromen. Die Kennzeichnung „Aroma“ ist gemäß der Aromenverordnung ausreichend. Genauere Bezeichnungen wie „Gewürzextrakt“ oder „Paprikaxtrakt“ sind möglich.