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Füllmenge: Zu wenig Butter in der Packung

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Füllmenge: Zu wenig Butter in der Packung

Frage

Die 250-Gramm-Packung Butter bei einem Discounter wiegt durchgehend etwas weniger als 250 Gramm, wenn man das Gewicht der Verpackung abrechnet. Es handelt sich dabei zwar nur um bis zu vier Gramm, was sich auf Dauer aber dennoch summiert. Handelt es sich hierbei um ein Mindergewicht, das hingenommen werden muss?

Antwort

Die auf die Packung aufgedruckte Füllmengenangabe ist die „Nettofüllmenge“. Die Verpackung darf grundsätzlich nicht mitgewogen werden.

Dennoch ist die angegebene Nettofüllmenge nicht immer exakt enthalten, denn für Fertigpackungen mit gleicher Nettofüllmenge gilt das Mittelwertprinzip. Danach darf die Füllmenge einer Charge im Durchschnitt nicht unterschritten werden. Abweichungen bei den einzelnen Verpackungen sind jedoch zulässig. So darf eine 250-Gramm Packung Butter beispielsweise bis zu neun Gramm weniger wiegen, wenn in den Verpackungen im Durchschnitt 250 Gramm enthalten sind. In Einzelfällen – bei bis zu zwei Prozent der Verpackungen – wird auch eine Abweichung bis zu 18 Gramm toleriert.

Mehr dazu finden Sie in unserem Infoartikel „Weniger fürs Geld – Ärgernis Füllmenge“ (Link s. unten).

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Ellen Herrmann
07.12.2021 - 16:12

Hallo,
Zum Backen habe ich 5 Pack. Butter gekauft von [... , Name von der Redaktion entfernt]. Jedes Butterpäckckchen wiegt nur 220g statt 250g. 30g weniger finde ich nicht tolerant.
An wen meldet man diese Diskrepanz? Oder geben Sie dies weiter?
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Herrmann

Redaktion Lebensmittelklarheit
13.12.2021 - 12:30

Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an ihr örtliches Eichamt:

https://www.eichamt.de/

Dort kann man solche Fälle überprüfen.

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