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Fruchtkonserven "ohne Zuckerzusatz"

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Fruchtkonserven "ohne Zuckerzusatz"

Frage

Ich habe letztens Obstkonserven gekauft. Vorn auf den Gläsern stand: "ohne Zuckerzusatz“ und „enthält von Natur aus Zucker". Unter den Inhaltsstoffen waren aber Cyclamat und Saccharin aufgeführt. Meines Erachtens eine arglistige Täuschung des Verbrauchers.

Antwort

Die Angabe „Ohne Zuckerzusatz“ ist zulässig, wenn dem Produkt keine Einfach- oder Zweifachzucker zugesetzt werden. Es darf auch keine nur wegen ihrer süßenden Wirkung verwendeten Lebensmittel enthalten.

Bei Cyclamat und Saccharin handelt es sich um Süßstoffe. Sie gehören nicht zu den Zuckern. Es sind Zusatzstoffe der Gruppe „Süßungsmittel“. Sie liefern keine nennenswerten Kalorienmengen. Süßungsmittel kommen besonders als Zuckerersatz zur Herstellung kalorienreduzierter Lebensmittel sowie Lebensmitteln ohne Zuckerzusatz zum Einsatz. Als Zusatzstoffe zählen sie nicht zu den „wegen Ihrer süßenden Wirkung verwendeten Lebensmitteln“, die Produkte „ohne Zuckerzusatz“ nicht enthalten dürfen.

Wenn ein Produkt, das mit „ohne Zuckerzusatz“ gekennzeichnet wird, von Natur aus Zucker enthält, sollte dies durch den Hinweis „Enthält von Natur aus Zucker“ deutlich gemacht werden. Da in Ihrem Fall das Obst von Natur aus Zucker enthält, ist der Hinweis berechtigt.

Anfragen und Beschwerden machen immer wieder deutlich, dass Kennzeichnungen, wie Sie sie schildern, falsch verstanden werden: Käufer erwarten ein ungesüßtes Lebensmittel. Verbraucherfreundlicher wäre aus unserer Sicht deshalb eine Ergänzung wie „gesüßt mit Süßungsmitteln“ in unmittelbarer Nähe zum Hinweis „ohne Zuckerzusatz“.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Regina Bechstein
12.03.2018 - 13:56

den Einwand von Herrn Steiner kann ich nicht nachvollziehen. Und auch die Einschätzung von Lebensmitelklarheit.de erscheint mir nicht eindeutig.
Ein Lebensmittel, das "ohne Zuckerzusatz" beworben wird, aber Süßungsmitel beinhaltet, ist schon eine Täuschung des Verbrauchers. Mir selber ist es schon passiert, dass ich etwas gekauft habe, was sich hinterher als mit Süßungsmittel versehen herausgestellt hat. Ich war auch über mich selbst sauer, dass ich das - entgegen meiner sonstigen Gepflogenheiten - nicht auf der Zutatenliste erkannt hatte. Ein so wichtiges Zusatzelement wie Süßstoff müsste meiner Meinung nach grundsätzlich auf der Vorderseite zu finden sein. Und zwar ohne wenn und aber. Leider reden sich so viele Hersteller in Ihren Stellungnahmen mit irgendwelchen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften heraus. Die Hersteller spielen mit dem Vertrauen der Verbraucher! Und das finde ich schade!

Redaktion Lebensmittelklarheit
21.03.2018 - 09:41

 

Die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ ist rechtlich geregelt und bezieht sich nur auf das Süßen mit Einfach- und Zweifachzuckern. Trotzdem ist sie für Kunden nicht immer verständlich. Das zeigen nicht nur einzelne Rückmeldungen, sondern auch die Ergebnisse unserer repräsentativen Verbraucherforschung: 52 Prozent der Verbraucher erwarten bei der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ gleichzeitig, dass keine süßenden Zusatzstoffe (Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe) enthalten sind. Das ist aus unserer Sicht durchaus kritisch zu sehen. Rechtlich geregelte Angaben sollten für Verbraucher grundsätzlich klar und eindeutig sein.

Junit
09.03.2018 - 11:33

Muss nicht gem. Anhang III Nr. 2.1 der LMIV ein Lebensmittel, welches Süßungsmittel nach VO (EG) Nr. 1333/2008 enthält, die zusätzliche Angabe "mit Süßungsmittel(n)" in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels gemacht werden?
Laut Anhang II Teil B Nr. 2 Tabelle der VO (EG) Nr. 1333/2008 gehören Cyclamat und Saccharin zu den Süßungsmitteln, infolgedessen muss die zusätzliche Angabe in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels erfolgen.
Somit ist es nicht sinnvoll, wenn diese zusätzliche Angabe wie im obigen Text von Ihnen vorgeschlagen, ich zitiere: "Verbraucherfreundlicher wäre aus unserer Sicht deshalb eine Ergänzung wie unmittelbarer Nähe zum Hinweis „ohne Zuckerzusatz“." erfolgt, solange diese Angabe, wie rechtlich gefordert, in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben wird. Denn dann würde der Hinweis doppelt auf dem Etikett aufgedruckt werden.
Hält sich der Invekehrbringer an die gesetzlichen Vorgaben, findet meiner Meinung nach definitiv keine Täuschung des Verbrauchers statt, denn es wurde durch die korrekte Kennzeichnung kenntlich gemacht, dass das Lebensmittel zusätzlich mit Süßungsmitteln gesüßt wurde.

Christian Steiner
09.03.2018 - 11:03

Sehr geehrtes Team von Lebensmittelklarheit.de,

es selbstverständlich nicht erfreulich, wenn ein Verbraucher das Etikett eines Lebensmittels falsch versteht. In diesem Fall ist es aber nun mal so, dass der Hersteller, der auf das Fehlen von zugesetztem Einfach- und Zweckfachzuckern hinweisen will, hierfür nur den gesetzlich vorgeschriebenen Wortlaut verwenden darf. Auch der erläuternde Hinweis "Enthält von Natur aus Zucker" wird von Gesetzgeber - mehr oder weniger - zwingend vorgegeben (siehe im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bei der Angabe "ohne Zuckerzusatz"), so wie Sie es selbst schreiben.

Außerdem müssen Lebensmittel, die Süßungsmittel enthalten, direkt in der Bezeichnung den Hinweis "mit Süßungsmittel" tragen (s. Anhang III Ziff. 2.1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Auch im Zutatenverzeichnis müssen die konkret verwendeten Süßungsmittel genannt werden. Diese Angaben hat der Fragesteller offensichtlich auch gelesen.

In diesem Fall war der Anlass des Unmutes daher die unzutreffende Annahme, auch Süßungsmittel seien "Zucker". Dann hätte aber auch Ihr Vorschlag, einen Hinweis wie "gesüßt mit Süßungsmitteln" anzubringen, nicht weitergeholfen, da diesen der Kunde dann ebenfalls nicht verstehen kann.

Schade ist es, dass der Kunde hier öffentlich den Vorwurf einer "arglistigen" und somit besonders niederträchtigen Täuschung erheben kann, ohne dass Sie den Hersteller in Ihrer Antwort von diesem Vorwurf ausdrücklich freistellen. Ebenso muss ich mich fragen, ob es dem Image dieser Seite nicht schadet, wirklich jede Eingabe, die zudem ungerechtfertige Vorwürfe an den Hersteller enthält, obwohl sich dieser völlig rechtskonform verhält bzw. sogar gesetzlich vorgeschriebene Wortlaute verwendet, zu veröffentlichen. Hier wäre es meiner Meinung nach besser gewesen, dem Fragesteller zu erklären, dass Süßungsmittel keine Zucker sind, und die Angelegenheit damit bei sich beruhen zu lassen. Sonst verkommt dieses Forum, das eigentlich der Verbesserung der Verbraucherinformation dienen soll, zu einer polemischen Spielart eines öffentlichem Meckerkastens.

Herzlichst,
Ihr Christian Steiner

Junit
12.03.2018 - 10:00

Sehr geehrter Herr Steiner,

Sie sprechen mir aus der Seele. Ich hatte einen ganz ähnlichen Kommentar verfasst, dieser ist aber (noch) nicht veröffentlich worden.
Leider haben viele Endverbraucher ein gefährlichen Halbwissen und beschweren sich über eine angebliche Täuschung, obwohl der Hersteller sich an die gesetzlichen Vorgaben hält. Und vor allem, dass diesen Vorwürfen meistens Recht gegeben wird....

Haben Sie vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar!
Allerliebst
Junit

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