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Ermittlung der Nährwerte

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Ermittlung der Nährwerte

Frage

Wenn ein Hersteller eine Nussmischung vertreibt, muss er die Nährwerte für die Nährwertangaben aus eigenen Proben ermitteln oder sind diese aus Lebensmitteldatenbanken berechnet?

Antwort

Für die Nährwertangaben auf Lebensmitteln sind nicht nur eigene Laboranalysen, sondern auch Berechnungen aus Nährwerttabellen oder -datenbanken zulässig.

Gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung gibt es die folgenden Möglichkeiten, die Nährwerte zu ermitteln:

  • Lebensmittelanalysen des Herstellers
  • eine Berechnung auf der Grundlage der bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werte der verwendeten Zutaten
  • eine Berechnung auf der Grundlage von allgemein nachgewiesenen und akzeptierten Daten

Bei Standard-Nährwerttabellen handelt es sich um „allgemein nachgewiesenen und akzeptierten Daten“.

Generell sind Nährwertangaben nur Durchschnittswerte, für die gewisse Abweichungen toleriert werden. Die tatsächlichen Nährwerte können je nach Erntezeit, Anbaugebiet etc. der verwendeten Rohstoffe schwanken.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Ulrich
14.09.2020 - 15:15

Hallo zusammen,
bedeutet folgende Aussage: "eine Berechnung auf der Grundlage der bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werte der verwendeten Zutaten", dass man beispielsweise 2 einzelne Zutaten (von denen die Nährwerte bekannt sind) vermischen darf und damit die neuen Nährwerte errechnen kann? Mischverhältnis 50/50 bedeutet von jedem die Hälfte der Nährwerte addiert.

Redaktion Lebensmittelklarheit
24.09.2020 - 08:14

An einem konkreten Beispiel ist das vielleicht besser nachvollziehbar: Ein Fruchtjoghurt könnte aus 80 Prozent Joghurt und 20 Prozent Fruchtzubereitung bestehen. Die Fruchtzubereitung ist zugekauft und ihr Nährwert vom Lieferanten angegeben. Für den Joghurt wird ein Standardwert aus einer Nährwerttabelle genommen. Die Nährwerte dieser beiden Zutaten gehen nun im Verhältnis 80 zu 20 in die Nährwertberechnung des Fruchtjoghurts ein.

Bei einem Produkt aus zwei Zutaten in gleicher Menge wäre es tatsächlich eine Addition von jeweils der Hälfte der Nährwerte.

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