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Ballaststoffe in Schokolade

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Ballaststoffe in Schokolade

Frage

Ich habe eine Vollmilchschokolade gekauft. In der Nährwerttabelle sind Ballaststoffe aufgeführt. Nach dem Anhang von der Verordnung (EG) NR. 1924/ 2006 ist eine Ballaststoffquelle erst dann in der Nährwerttabelle aufzuführen, wenn mehr als 3 Gramm Ballaststoff im festen Lebensmittel enthalten sind. In der Schokolade sind aber nur 1,8 Gramm Ballaststoffe in 100 Gramm enthalten. Also ist diese Angabe/Werbung mit Ballaststoffen falsch. Außerdem müssten Ballaststoffe erst nach den "Big 7" aufgeführt werden und nicht vor Eiweiß und Salz.

 

Antwort

Die Art und Weise der Nährwertkennzeichnung ist in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung geregelt. Danach müssen in der Nährwerttabelle der Brennwert sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz angegeben werden – die sogenannten „Big 7“. Die Menge der enthaltenen Ballaststoffe kann zusätzlich freiwillig aufgeführt werden, ohne dass dies an besondere Bedingungen geknüpft wäre. Die Reihenfolge der Auflistung in der Nährwerttabelle ist durch die Verordnung vorgegeben. Der Ballaststoffgehalt wird nach den Kohlenhydraten (einschließlich Zucker, mehrwertige Alkohole und Stärke) und vor den Eiweißen genannt.

Bei der von Ihnen angesprochenen Verordnung handelt es sich um die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Sie regelt unter anderen besondere Angaben zu Nährstoffen, beispielsweise „fettarm“, „ohne Zuckerzusatz“ oder eben „Ballaststoffquelle“.

Die von Ihnen angesprochene Regelung „Die Angabe, ein Lebensmittel sei eine Ballaststoffquelle, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt mindestens 3 g Ballaststoffe pro 100 g oder mindestens 1,5 g Ballaststoffe pro 100 kcal enthält“ gilt nur, wenn auf der Verpackung extra durch eine Angabe wie „Ballaststoffquelle“, „enthält Ballaststoffe“ oder „mit Ballaststoffen“ hingewiesen würde. Die alleinige Nennung des Ballaststoffgehaltes in der Nährwerttabelle gilt jedoch nicht als solch eine Angabe und kann daher unabhängig von dieser Regelung erfolgen.

Würde die Schokolade jedoch extra mit dem Hinweis „Ballaststoffquelle“ oder Ähnlichem beworben, müsste sie die Vorgaben der Verordnung erfüllen und die Angabe der im Lebensmittel enthaltenen Ballaststoffmenge in der Nährwerttabelle wäre Pflicht.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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