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Schluss mit der Schonzeit für alkoholische Getränke!

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Schluss mit der Schonzeit für alkoholische Getränke!

In der Regel erfahren Verbraucher bei verpackten Lebensmitteln die verwendeten Zutaten und die Nährwerte. Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. In Deutschland trägt lediglich Bier ein Zutatenverzeichnis.

Die Ausnahmeregelung ist nicht nachvollziehbar. Gerade bei alkoholhaltigen Mixgetränken, Likören und anderen Spirituosen sind die Zutaten, vor allem auch Zusatzstoffe und Aromen, für Käufer durchaus interessant. Die Nährwertinformation dient Verbrauchern als wichtiger Anhaltspunkt zur Bewertung von Lebensmitteln und für ihre Kaufentscheidung. Durch den Alkoholgehalt und zum Teil auch hohen Zuckeranteil können alkoholhaltige Getränke viele Kalorien liefern. Diese Information ist auch für Verbraucher interessant.

Ob der Sonderstatus für alkoholhaltige Getränke gerechtfertigt ist, bewertete die EU-Kommission 2017 in einem Bericht. Sie kam darin zu dem Schluss, dass es keine objektiven Gründe für das Fehlen eines Zutatenverzeichnisses und einer Nährwertdeklaration auf alkoholischen Getränken gibt. Als nächsten Schritt sollte die Branche einen Vorschlag für eine Selbstverpflichtung vorlegen, wie die Information der Verbraucher über die Zutaten und Nährwerte erfolgen soll.

Bisher haben sich die Hersteller von Spirituosen, Wein und Bier allerdings nicht auf eine einheitliche Kennzeichnung geeinigt. So kann man Angaben zu Zutaten bisher nur vereinzelt bei verschiedenen alkoholischen Getränken auf dem Etikett oder online finden. Auf Bier und Biermischgetränken wird in 2019 eine freiwillige Angabe des Brennwerts erfolgen.

Jede Ausweitung der Kennzeichnung ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit zu befürworten. Die derzeitige uneinheitliche Kennzeichnung ist aber nicht verbraucherfreundlich. Die Verbraucherzentralen fordern eine rechtliche Regelung, die die Sonderstellung von alkoholischen Getränken beendet, so dass die Zutaten und Nährwerte künftig auf dem Etikett der alkoholhaltigen Getränke zu finden sind.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

A. Nonymus
26.09.2021 - 22:00

@Beatrice

Richtig, genau wie mit der idiotischen Zeitumstellung. Angeblich wird es dann in einem Ort in Spanien erst um 9:00 Uhr hell. Ja mein Gott, dann ist das halt so. In China gibt es auch nur eine Zeitzone und Orte, an denen es erst um 12:00 Uhr hell wird und nach 24:00 Uhr dunkel. Die Leute haben sich angepasst. Die Arbeit beginnt einfach später und hört später auf. Die EU hat eine schnelle Lösung propagiert. Jetzt wartet man bereits viele Jahre drauf!! Und ich wette, es kommen noch viele Jahre hinzu! Ein Elend diese EU.

Beatrice Witbroek
18.06.2021 - 15:31

Es ist ein Unding, dass die EU-Kommission seit vier Jahren auf eine Entscheidung /Einigung der Produzenten wartet. Aus meiner Sicht gewohnt halbherzig und lediglich Augenwischerei, um den Eindruck zu erwecken, etwas ändern zu wollen.

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