Wiederverarbeitung von Wurst

Wiederverarbeitung von Wurst
Im Herstellerbetrieb anfallende Wurstrandstücke müssen nicht weggeworfen werden. Sie dürfen in begrenzten Mengen unter bestimmten qualitativen und hygienischen Voraussetzungen bei der Produktion von anderen Fleischerzeugnissen wiederverarbeitet werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sich dadurch der Nähr- und Genusswert des neuen Produktes nicht vermindert.
Nur bei Erzeugnissen in Spitzenqualität, die beispielsweise als „Extra“, „Delikatess“ oder “1a“ bezeichnet werden, ist eine Wiederverarbeitung bisher nicht üblich. Es wird jedoch diskutiert, dies zukünftig zu tun.
Uns interessiert Ihre Meinung:
Soll eine Wiederverarbeitung („Rework“) von Wurstrandstücken in Wurstsorten der Spitzenqualitäten möglich sein?


